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Variable Arbeitsvergütung – Auswirkung krankheitsbedingter Fehlzeiten

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Monatelang krank und dann auch noch weniger Geld? Ein Agenturbetreuer der Z. AG klagte gegen seinen Arbeitgeber, weil dieser seinen Bonus aufgrund von 191 Krankheitstagen kürzte – und scheiterte nun vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Obwohl die Teamziele erreicht wurden, bestätigten die Richter die anteilige Kürzung des Bonus, da der Kläger über sechs Monate fehlte und somit seinen Teil zur Zielerreichung nicht leisten konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 SLa 14/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf Datum: 21.05.2024 Aktenzeichen: 3 SLa 14/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Vergütungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Vertriebsbeauftragter und Agenturbetreuer, strebt eine ungekürzte Auszahlung der variablen Vergütung für das Jahr 2021 an. Der Kläger argumentiert, dass die Variable Vergütung unabhängig von krankheitsbedingten Fehlzeiten und in Anlehnung an die Zielerreichung des Teams ganz ausgezahlt werden sollte. Beklagte: Ein Unternehmen, das durch den Gesamtbetriebsrat ein Vergütungssystem eingeführt hat. Die Beklagte besteht darauf, dass der Vergütungsanspruch des Klägers aufgrund von krankheitsbedingten Fehlzeiten rechtmäßig verkürzt wurde und beruft sich auf den Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte die Zahlung weiterer variabler Vergütung für das Jahr 2021. Aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten von 191 Tagen, davon 149 Tage ohne Entgeltfortzahlung, wurde die Zahlung der variablen Vergütung durch die Beklagte um diesen Anteil reduziert. Kern des Rechtsstreits: Ob der Kläger trotz seiner längeren krankheitsbedingten Abwesenheit Anspruch auf die vollständige variable Vergütung hat oder


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