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Krankenversicherung – Höhe des Krankengelds – vorheriger Bezug von Übergangsgeld

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Ein 46-jähriger Mann aus Baden-Württemberg streitet sich mit seiner Krankenkasse um die Höhe seines Krankengeldes nach einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme. Er erhielt während der Reha Übergangsgeld und war danach krankgeschrieben, doch die Kasse berechnete sein Krankengeld auf Basis des niedrigeren Übergangsgeldes, nicht seines früheren Gehalts. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat nun entschieden, dass die Krankenkasse richtig lag – eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für viele Rehabilitanden. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 11 KR 2942/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg Datum: 14.05.2024 Aktenzeichen: L 11 KR 2942/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Sozialversicherungsrecht, Krankengeldberechnung Beteiligte Parteien: Kläger: Ein bei der Beklagten krankenversicherter Mann, der gegen die Krankengeldberechnung der Beklagten kämpft und eine Berechnung auf Basis seines regelmäßigen Arbeitsentgelts fordert. Beklagte: Eine Krankenkasse, die die Berechnung des Krankengeldes auf Basis des Regelentgelts aus Übergangsgeld vornimmt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erhielt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und anschließend Übergangsgeld. Im Nachgang wurde ihm Krankengeld gewährt, dessen Höhe auf Basis des Übergangsgeldes berechnet wurde. Der Kläger beanstandete die Berechnung und forderte, dass das Krankengeld auf Basis seines regelmäßigen Arbeitsentgelts berechnet wird. Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war, ob das Krankengeld auf Basis des regulären Arbeitsentgelts oder des Übergangsgeldes berechnet werden sollte, insbesondere für Versicherte, die nicht als Arbeitnehmer gelten. Was


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