Firmennamen-Streit vor Gericht! Eine neu gegründete Berliner GmbH scheitert mit ihrer Eintragung ins Handelsregister, weil ihr Name „xxx-Logistik GmbH“ dem der bereits bestehenden „yyy Logistics GmbH“ zu ähnlich ist. Das Kammergericht Berlin bestätigt die Entscheidung des Amtsgerichts und betont die Verwechslungsgefahr für die Öffentlichkeit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 22 W 10/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Kammergericht Berlin Datum: 17.05.2024 Aktenzeichen: 22 W 10/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung einer Handelsregisteranmeldung Rechtsbereiche: Handelsrecht, Gesellschaftsrecht Beteiligte Parteien: xxx-Logistik GmbH: Gegründete Gesellschaft mit WPJ als Geschäftsführer. Zielte darauf ab, unter dem Namen XXX-Logistik GmbH im Handelsregister eingetragen zu werden. Argumentierte, dass die gewählte Firma den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Amtsgericht Charlottenburg: Das Registergericht, das die Anmeldung aufgrund fehlender Unterscheidbarkeit der gewählten Firma von einer bestehenden Firma (yyy Logistics GmbH) zurückwies. Um was ging es? Sachverhalt: Die xxx-Logistik GmbH wurde notariell gegründet und wollte sich im Handelsregister eintragen lassen. Das Amtsgericht Charlottenburg forderte einen Kostenvorschuss und äußerte Bedenken gegen die Firmierung aufgrund der Ähnlichkeit zu einer bereits existierenden Firma. Kern des Rechtsstreits: Ob die gewählte Firma der neuen Gesellschaft ausreichend unterscheidbar von einer bereits eingetragenen Firma ist, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, was vom Registergericht bezweifelt wurde. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde der xxx-Logistik GmbH wurde zurückgewiesen. Die gewählte F
Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de Ein Sichtprüfer kämpft nach zwei Arbeitsunfällen mit Türverletzungen um Verletztengeld, doch Gutachter und Gericht sehen keine dauerhaften Unfallfolgen und eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit. Der Kläger beklagt psychische Probleme und eine posttraumatische Belastungsstörung, die jedoch laut Gericht nicht auf die Unfälle zurückzuführen sind. Nun muss das Landessozialgericht Hamburg entscheiden. Zum […]