Ein Produktionsmitarbeiter aus Nordrhein-Westfalen weigerte sich, die von seinem Arbeitgeber vorgeschriebene rote Arbeitshose zu tragen – und verlor deshalb seinen Job. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied, dass die Kündigung rechtens war, da die betriebliche Kleiderordnung die rote Hose aus Sicherheitsgründen vorschrieb und der Mitarbeiter keine triftigen Gründe für seine Weigerung nennen konnte. Der Fall zeigt, wie weit die Befugnisse von Arbeitgebern bei der Kleiderordnung reichen und welche Konsequenzen Arbeitsverweigerung haben kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 SLa 224/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf Datum: 21.05.2024 Aktenzeichen: 3 SLa 224/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Mitarbeiter im Produktionsbereich, der sich gegen die Verpflichtung wehrt, eine rote Arbeitsschutzhose zu tragen. Er argumentiert, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht die Farbe der Kleidung umfassen sollte und dass keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe diese Vorgabe stützen. Beklagte: Ein Unternehmen mit über 200 Mitarbeitern, das argumentiert, die rote Arbeitshose sei Teil der persönlichen Schutzausrüstung und diene sowohl dem Arbeitsschutz als auch der Corporate Identity. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger wurde angewiesen, bei der Arbeit eine rote Arbeitsschutzhose zu tragen, was er verweigerte. Trotz wiederholter Ermahnungen erschien er in andersfarbiger Kleidung zur Arbeit, wofür er zweimal abgemahnt wurde. Nach Fortsetzung dieses Verhaltens wurde ihm ordentlich gekündigt. Der Kläger klagte gegen diese Kündigungen und die Weisung, rote Hosen zu tragen. Ke
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Gemünden, Az.: 11 C 187/17, Urteil vom 28.07.2017 In dem Rechtsstreit wegen Unterlassung erlässt das Amtsgericht Gemünden a. Main aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17.07.2017 folgendes Endurteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die […]