Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Direktionsrecht des Arbeitsgebers aus § 106 GewO für Arbeitskleidung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Produktionsmitarbeiter aus Nordrhein-Westfalen weigerte sich, die von seinem Arbeitgeber vorgeschriebene rote Arbeitshose zu tragen – und verlor deshalb seinen Job. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied, dass die Kündigung rechtens war, da die betriebliche Kleiderordnung die rote Hose aus Sicherheitsgründen vorschrieb und der Mitarbeiter keine triftigen Gründe für seine Weigerung nennen konnte. Der Fall zeigt, wie weit die Befugnisse von Arbeitgebern bei der Kleiderordnung reichen und welche Konsequenzen Arbeitsverweigerung haben kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 SLa 224/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf Datum: 21.05.2024 Aktenzeichen: 3 SLa 224/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Mitarbeiter im Produktionsbereich, der sich gegen die Verpflichtung wehrt, eine rote Arbeitsschutzhose zu tragen. Er argumentiert, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht die Farbe der Kleidung umfassen sollte und dass keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe diese Vorgabe stützen. Beklagte: Ein Unternehmen mit über 200 Mitarbeitern, das argumentiert, die rote Arbeitshose sei Teil der persönlichen Schutzausrüstung und diene sowohl dem Arbeitsschutz als auch der Corporate Identity. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger wurde angewiesen, bei der Arbeit eine rote Arbeitsschutzhose zu tragen, was er verweigerte. Trotz wiederholter Ermahnungen erschien er in andersfarbiger Kleidung zur Arbeit, wofür er zweimal abgemahnt wurde. Nach Fortsetzung dieses Verhaltens wurde ihm ordentlich gekündigt. Der Kläger klagte gegen diese Kündigungen und die Weisung, rote Hosen zu tragen. Ke


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv