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Berufsunfähigkeitsversicherung – Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Ein ehemaliger Geschäftsführer scheiterte vor dem Oberlandesgericht Brandenburg mit seiner Klage auf Berufsunfähigkeitsrente. Trotz zahlreicher gesundheitlicher Beschwerden, darunter Sarkoidose und Verdacht auf Herzerkrankung, erkannte das Gericht seine Berufsunfähigkeit nicht an. Gutachter bestätigten zwar Einschränkungen, sahen diese aber nicht als ausreichend für einen Leistungsanspruch an. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 20/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 15.05.2024
  • Aktenzeichen: 11 U 20/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Berufsunfähigkeitsversicherung

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein ehemaliger selbstständiger Geschäftsführer, Vertriebsleiter und Verkaufscoach, der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machte. Der Kläger argumentierte, dass er aufgrund mehrerer Krankheiten berufsunfähig sei und das Landgericht Frankfurt (Oder) seine Beeinträchtigungen nicht ausreichend gewürdigt habe.
  • Beklagte: Eine Versicherungsgesellschaft, die die Ansprüche des Klägers auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte. Sie verwies auf die medizinischen Gutachten, die keine ausreichende Berufsunfähigkeit belegten.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger verlangte von der Versicherung, Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Zeitraum ab November 2011. Grundlage waren diverse ärztlich dokumentierte Erkrankungen. Das Landgericht hatte seine Klage abgewiesen, da es die erforderliche Berufsunfähigkeit von mindestens 50% nicht als nachgewiesen ansah.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Kläger ausreichend erkrankungsbedingte Berufsunfähigkeit nachweisen konnte, um Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen. Zudem, ob das Landgericht die Beweismittel korrekt gewürdigt hatte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) wurde bestätigt.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Kläger durch die vorgelegten medizinischen Gutachten keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit im fraglichen Zeitraum nachweisen konnte. Die verschiedenen Erkrankungen des Klägers führten nicht zu einer Beeinträchtigung seiner beruflichen Tätigkeit im erforderlichen Umfang von mindestens 50%.
  • Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, und seine Ansprüche gegenüber der Versicherung bleiben abgelehnt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, was bedeutet, dass keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten für den Kläger bestehen, diese Entscheidung anzufechten.

Gerichtsfall zeigt Herausforderungen der Leistungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt für viele Menschen eine wichtige finanzielle Absicherung dar, falls sie ihren Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben können. Sie bietet Versicherungsschutz bei Invalidität und sichert das Einkommen ab, wenn die Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall beeinträchtigt wird. Die vertraglichen Regelungen zur Leistungspflicht sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören präzise definierte Versicherungsbedingungen, Nachweispflichten für Berufsunfähigkeit und individuelle Fristen für den Leistungsbeginn….


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