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Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – Inflationsausgleichsprämie – Altersteilzeit

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Ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit klagt auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie, doch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entscheidet gegen ihn. Der Arbeitgeber habe die Prämie zu Recht nur an aktiv Beschäftigte ausgezahlt, um deren Motivation zu fördern, so die Richter. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage der Gleichbehandlung im Arbeitsrecht, insbesondere im Kontext von freiwilligen Leistungen und Altersteilzeit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 SLa 26/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen Datum: 17.05.2024 Aktenzeichen: 14 SLa 26/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Der Kläger: Ein Mitarbeiter, der sich seit dem 01.10.2022 in der passiven Phase der Altersteilzeit befindet. Er forderte die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.250 Euro und argumentierte, dass alle Arbeitnehmer, ungeachtet ihrer Phase im Altersteilzeitmodell, von der Prämie profitieren sollten, da sie von den gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen gleichermaßen betroffen sind. Die Beklagte: Der Arbeitgeber des Klägers, der die Inflationsausgleichsprämie nur an aktiv beschäftigte Mitarbeiter zahlte. Sie argumentierte, dass die Prämie als Freiwillige Leistung gezielt motivieren solle und nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen differenzierbar sei. Die Differenzierung sei zulässig, da eine Motivation von passiv Beschäftigten nicht erforderlich sei. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, in der passiven Phase der Altersteilzeit, beantragte eine Inflationsausgleichsprämie, die die Beklagte nur an aktiv Beschäftigte zahlte. Der Kläger sah hierin eine unzulässige Ungleichbehandlung. Kern des Rechtsstreits: Es wurde geprüft, ob der Kläger trotz passiver Alterstei


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