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Voraussetzungen einer Erbscheineinziehung

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Ein Mann scheiterte vor dem Oberlandesgericht Hamm mit dem Versuch, nach 30 Jahren die Erbschaft eines landwirtschaftlichen Anwesens für sich allein zu beanspruchen. Obwohl er als einziger der sechs Brüder die Voraussetzungen des Testaments erfüllte, wertete das Gericht sein Verhalten als widersprüchlich und verspätet. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Anforderungen an die Auslegung von Testamenten und die Bedeutung von Treu und Glauben im Erbrecht.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Datum: 29.05.2024
Aktenzeichen: I-10 W 76/23
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Einziehung eines Erbscheins
Rechtsbereiche: Erbrecht, Höferecht

Beteiligte Parteien:

Antragsteller: Eine Gruppe von Personen, einschließlich des Hauptantragstellers, der argumentiert, dass der Erbschein durch das Landwirtschaftsgericht hätte erteilt werden müssen und nur er, nicht seine Brüder, Erbe des Erblassers sei.
Antragsgegner: Die restlichen Erben, die gegen den Antrag auf Einziehung des Erbscheins sind und der Meinung sind, dass die allgemeine Erbfolge aufgrund der Hofvermerk-Löschung gilt.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Erblasser und seine Ehefrau hatten in einem Testament festgelegt, dass der Hof an einen Enkel vererbt werden sollte, der bereit sei, den Hof zu bewirtschaften und Landwirtschaft gelernt habe. Die Verfügung umfasste auch, dass bei keinem wirtschaftsfähigen Erben allgemeine Erbfolge eintrete. Nach ihrem Tod wurde ein Erbschein erteilt, der alle Söhne des A.-D. K. zu gleichen Teilen als Erben auswies. Später wurde ein Antrag gestellt, diesen Erbschein einzuziehen, weil er für unrichtig gehalten wurde.
Kern des Rechtsstreits: Ob der erteilte Erbschein unrechtmäßig war und nur einem der Enkel, der Antragsteller zu 1), als Erbe zugestanden werde[…]


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