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Verletzung rechtliches Gehörs bei Nichtberücksichtigung Entbindungsantrags

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein 115-Euro-Bußgeld sorgt für Aufsehen: Das Oberlandesgericht Oldenburg rügt ein Amtsgericht, weil dieses den Antrag eines Betroffenen auf Entbindung von der Verhandlungspflicht ignorierte und sein rechtliches Gehör verletzte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Sorgfaltspflicht von Gerichten bei der Bearbeitung von Eilanträgen und zeigt, dass auch kleine Bußgelder zu Grundsatzentscheidungen führen können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 79/24 (375 Js 2462/24) | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg
  • Datum: 22.05.2024
  • Aktenzeichen: 2 ORbs 79/24 (375 Js 2462/24)
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Rechtsmittelrecht

Beteiligte Parteien:

  • Betroffener: Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil ein, in dem sein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid verworfen wurde. Er argumentierte, dass sein Rechtliches Gehör verletzt worden sei, da sein Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht beschieden wurde.
  • Landkreis Ammerland: Erließ den Bußgeldbescheid über 115 € gegen den Betroffenen, der Gegenstand des Verfahrens war.
  • Amtsgericht Westerstede: Ursprungliches Gericht, das den Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid ohne Berücksichtigung des Entbindungsantrags verwarf.
  • Generalstaatsanwaltschaft: Befand die Rechtsbeschwerde für begründet, da das rechtliche Gehör des Betroffenen verletzt worden war.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Betroffene hatte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Ammerland eingelegt. In der Hauptverhandlung erschien er nicht, da er einen Antrag gestellt hatte, von der Anwesenheitspflicht entbunden zu werden. Dieser Antrag wurde jedoch vom Amtsgericht Westerstede weder entschieden noch berücksichtigt, was zur Verwerfung seines Einspruchs führte.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits war, ob das Amtsgericht dem Antrag des Betroffenen auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung hätte nachkommen müssen und ob sein rechtliches Gehör dadurch verletzt wurde, dass der Antrag unbeachtet blieb.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht Oldenburg hob das Urteil des Amtsgerichts Westerstede auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurück.
  • Begründung: Die Entscheidung wurde damit begründet, dass das Amtsgericht gegen die Verfahrensnorm verstieß, indem es den Entbindungsantrag des Betroffenen nicht beschied. Dies stellte einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör dar. Der Betroffene konnte davon ausgehen, dass sein fristgerecht gestellter Antrag berücksichtigt würde, insbesondere weil der damit verbundene Schriftsatz deutlich mit dem Hinweis „EILT SEHR!“ versehen war.
  • Folgen: Der Fall wird neu vor dem Amtsgericht verhandelt, das dabei den Entbindungsantrag des Betroffenen berücksichtigen muss. Der Betroffene erhält somit die Möglichkeit, seine Argumente erneut in einem ordnungsgemäßen Verfahren vorzubringen. Das Urteil hebt die Bedeutung der Einhaltung prozessualer Rechte, insbesondere des rechtlichen Gehörs, hervor.

Verfahrensgarantie im Fokus: Die Bedeutung des rechtlichen Gehörs im Gericht

Das rechtliche Gehör ist eine fundamentale Verfahrensgarantie im deutschen Rechtssystem. Es sichert jedem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich vor Gericht zu äußern und gehört zu werden….


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