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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatz für Vermieter wegen Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht

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Ein Großbrand in einer Lagerhalle in Darmstadt hat einen Rechtsstreit um die Entsorgungskosten entfacht. Die Eigentümerin der Halle verlangte von der Mieterin knapp 160.000 Euro für die Entsorgung der verbrannten Waren, doch das Landgericht Darmstadt wies die Klage ab. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grauzonen bei der Entsorgung von Brandschutt nach Großbränden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 O 6/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Darmstadt Datum: 16.12.2024 Aktenzeichen: 18 O 6/23 Verfahrensart: Zivilprozessverfahren Rechtsbereiche: Mietrecht, Schadensersatzrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eigentümerin eines Lagerhallenkomplexes, die Ansprüche auf Entsorgungskosten des verbrannten Lagerinhalts einer ihrer Hallen gegen die Beklagte geltend macht. Beklagte: Unternehmen, das eine der Hallen gemietet hat und Waren dort lagerte. Die Beklagte weist Ansprüche der Klägerin zurück und erhebt die Einrede der Verjährung. Streithelferin A GmbH: Unterstützendes Unternehmen auf Seite der Beklagten. Streithelferin B GmbH: Unterstützendes Unternehmen auf Seite der Klägerin, das die Abbruch- und Entsorgungsarbeiten durchführte. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin war Eigentümerin eines Lagerhallenkomplexes, in dem ein Großbrand ausbrach, der mehrere Lagerhallen zerstörte, einschließlich der Halle, die die Beklagte angemietet hatte. Die Klägerin forderte von der Beklagten die Übernahme der Kosten für die Entsorgung des dort gelagerten, verbrannten Materials. Kern des Rechtsstreits: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Beklagte die Verpflichtung zur Zahlung der Entsorgungskosten hatte und ob ein Auftrag zur Entsorgung erteilt wurde bzw. ob solche Ansprüche verjährt sind.


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