Eine Frau klagte erfolglos gegen Ärzte, weil sie nach mehreren MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel gesundheitliche Probleme bekam. Das Oberlandesgericht Dresden wies ihre Klage ab, da die Ärzte leitliniengerecht handelten und die Patientin ausreichend aufgeklärt hatten. Gutachter bestätigten, dass die MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel notwendig waren und keine Behandlungsfehler vorlagen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 2057/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Dresden
- Datum: 27.05.2024
- Aktenzeichen: 4 U 2057/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arzthaftungsrecht
- Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Die Klägerin forderte Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verdienstausfallrente und Feststellung der Einstandspflicht für festgestellte und potentiell zukünftige immaterielle Schäden. Sie argumentierte, dass es bei den MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittelgabe zu Aufklärungsfehlern und einem fehlerhaften Untersuchungsmanagement gekommen sei, die gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachten.
- Beklagte: Die Beklagte ist die Arztpraxis, in der die MRT-Untersuchungen durchgeführt wurden. Sie wies die Vorwürfe der Klägerin zurück und verteidigte die erstinstanzliche Entscheidung, die keine Behandlungsfehler oder Aufklärungsversäumnisse erkennen ließ.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin ließ zwischen Juli 2013 und Juni 2018 in der Praxis der Beklagten mehrere MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel durchführen. Sie machte geltend, diese Untersuchungen hätten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt. Die Klägerin behauptete Aufklärungsfehler und Behandlungsfehlverhalten seitens der Beklagten.
- Kern des Rechtsstreits: Die Kernfragen waren, ob die Klägerin ordnungsgemäß über die Risiken der MRT mit Kontrastmittel aufgeklärt wurde und ob die Verwendung des Kontrastmittels fehlerhaft war.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückgewiesen. Das Gericht sah in der Berufung keine Aussicht auf Erfolg, da die Vorwürfe der Klägerin nicht ausreichend konkretisiert und bewiesen werden konnten.
- Begründung: Das Landgericht hatte die erstinstanzlichen Feststellungen auf Grundlage eines ausführlichen und gut begründeten Sachverständigengutachtens getroffen. Die Berufung der Klägerin führte keine substanziellen Anhaltspunkte auf, die Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung aufkommen ließen.
- Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Entscheidung bestätigte die Erstinstanz, dass keine Behandlungsfehler oder Aufklärungsmängel vorlagen, und festigte damit die Rechtsposition der Beklagten. Die Klägerin wurde angehalten, die Berufung zurückzunehmen, um zwei Gerichtsgebühren zu sparen.
Schadensersatzansprüche bei MRT: Risiken und rechtliche Folgen von Kontrastmitteln
Magnetresonanztomographie-Untersuchungen (MRT) sind ein wichtiger diagnostischer Prozess in der modernen Medizin. Oft werden dabei Kontrastmittel wie Gadovist eingesetzt, um bildgebende Verfahren zu optimieren und präzisere medizinische Erkenntnisse zu gewinnen. Diese Substanzen ermöglichen Ärzten detailliertere Einblicke in Körperstrukturen und können entscheidend für eine korrekte Diagnose sein. Trotz ihrer medizinischen Bedeutung bergen Kontrastmittel wie Gadovist potenzielle Risiken für Patienten….