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Hausratsversicherung – Küchenbeschädigung wegen Leitungswasseraustritts

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Eine Frau scheiterte vor Gericht mit ihrer Forderung nach 14.754 Euro von ihrer Hausratversicherung für eine neue Küche. Nach der Trennung von ihrem Mann und dem Auszug aus dem gemeinsamen Haus hatte der Versicherungsschutz für die alte Küche bereits geendet, da sie ihren Lebensmittelpunkt verlegt hatte. Obwohl die Versicherung bereits 4.000 Euro für den Wasserschaden zahlte, reichte der Klägerin das nicht – doch das Gericht folgte ihrer eigenen Aussage, dass sie bereits seit 2019 nicht mehr im Haus wohnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 123/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Dortmund Datum: 27.05.2024 Aktenzeichen: 7 O 123/23 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Ansprüchen aus einer Hausratsversicherung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Versicherungsnehmerin, die Ansprüche aus einer Hausratsversicherung geltend macht. Sie argumentiert, dass der Versicherungsschutz für das Haus trotz ihres Auszugs und der späteren Scheidung bestehen blieb, da es sich um eine Trennung auf Zeit handelte. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die die Ansprüche der Klägerin ablehnt. Sie bestreitet den Eintritt des behaupteten Schadens und verweist auf fehlenden Versicherungsschutz, da dieser nach den Versicherungsbedingungen auf die neue Wohnung der Klägerin übergegangen sei. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin zog 2019 nach Trennung von ihrem Ehemann aus dem versicherten Haus aus. Im Jahr 2021 trat ein Wasserschaden in der Küche des Hauses auf, den die Klägerin der Versicherung meldete, um Ersatzansprüche geltend zu machen. Die Versicherung zahlte nur einen Teilbetrag und begründet dies mit fehlendem Versicherungsschutz am Schadensort. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Ve


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