Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Schleswig
Datum: 28.05.2024
Aktenzeichen: 12 U 14/24
Verfahrensart: Berufungsverfahren in einem Gewerberaummietrechtsstreit
Rechtsbereiche: Mietrecht, Verjährungsrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Eigentümerin und Vermieterin eines Ladenraums. Sie verfolgt Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Verschlechterung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses. Sie argumentiert, dass die kurze Verjährungsfrist gemäß § 548 BGB im Gewerbemietrecht formularvertraglich verlängert werden könne.
Beklagter: Ehemaliger Mieter des Ladenraums. Er verweigert die Erfüllung der Schadensersatzanforderungen der Klägerin mit der Begründung, dass diese verjährt seien und beruft sich auf das Leistungsverweigerungsrecht (§ 214 Abs. 1 BGB).
Um was ging es?
Sachverhalt: Streit über Schadensersatzansprüche aus einem beendeten Gewerberaummietverhältnis. Die Klägerin erhob Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verschlechterung der Mietsache, die angeblich verjährt waren. Es gab eine vertragliche Klausel im Mietvertrag, die die Verjährungsfrist verlängerte.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die vertragliche Verlängerung der Verjährungsfrist in einem Gewerbemietvertrag wirksam ist oder ob sie den Mieter unangemessen[…]