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Gewährung Erwerbsminderungsrente – Voraussetzungen

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Ein 53-jähriger Kfz-Mechaniker scheiterte vor dem Hessischen Landessozialgericht mit seiner Klage auf Erwerbsminderungsrente. Trotz Depressionen und Schmerzen attestierten Gutachter ihm ein ausreichendes Leistungsvermögen für leichte Tätigkeiten. Der Mann konnte Spaziergänge von bis zu sechs Kilometern unternehmen und an einer Selbsthilfegruppe teilnehmen, was nach Ansicht des Gerichts gegen eine rentenrelevante Beeinträchtigung sprach. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 5 R 107/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Hessisches Landessozialgericht Datum: 27.05.2024 Aktenzeichen: L 5 R 107/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren zur Gewährung einer Erwerbsminderungsrente Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein 1970 geborener Kfz-Mechaniker, der aufgrund gesundheitlicher Probleme eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt hat. Er argumentiert, dass er seit November 2015 aufgrund von schweren Depressionen, somatoformer Schmerzstörung und Fibromyalgie nicht mehr in der Lage ist, länger als drei Stunden täglich zu arbeiten. Beklagte: Die gesetzliche Rentenversicherung, die den Antrag auf Erwerbsminderungsrente des Klägers abgelehnt hat. Sie argumentiert, dass das vorhandene Leistungsvermögen des Klägers ausreicht, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens sechs Stunden täglich arbeiten zu können, und bestreitet die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger beantragte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, da er sich aufgrund einer Kombination aus psychischen und physischen Erkrankungen seit November 2015 für erwerbsunfähig hielt. Verschiedene ärztliche Gutachten wurden eingeholt, um das Leistungsvermögen des Klägers zu beurteilen, die zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangten.


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