Ein 14-jähriger Radfahrer rast mit 30 km/h in eine unübersichtliche Kreuzung in Remscheid und kollidiert mit einem Audi. Obwohl der Jugendliche Vorfahrt hatte, trägt er zu einem Drittel die Schuld an dem Unfall, da er die Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten angepasst hatte, urteilt das Amtsgericht. Der Zusammenstoß hatte einen Totalschaden an beiden Fahrzeugen zur Folge. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 C 57/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Remscheid Datum: 18.07.2024 Aktenzeichen: 7 C 57/23 Verfahrensart: Zivilprozess aufgrund eines Verkehrsunfalls Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Besitzerin des Pkws, der in den Unfall verwickelt war. Sie fordert Schadensersatz für den wirtschaftlichen Totalschaden und zusätzliche Kosten. Beklagter: 14-jähriger Fahrradfahrer, der beschuldigt wird, den Unfall durch unangemessene Geschwindigkeit verursacht zu haben. Drittwiderbeklagter: Fahrer des Pkws der Klägerin und dessen Haftpflichtversicherung. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich an einer Kreuzung zwischen einem Pkw, der einer Sackgasse entlangfuhr, und einem Fahrrad, das aus einer abwärts führenden Straße mit einem Gefälle kam. Beide Parteien beanspruchten Schadensersatz für die Schäden, die an ihren Fahrzeugen entstanden sind. Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war, wer für die entstandenen Schäden haftbar ist und in welchem Umfang. Die Vorfahrtsregelung an der betroffenen Kreuzung und die Geschwindigkeit des Beklagten spielten eine zentrale Rolle. Was wurde entschieden? Entscheidung: Beide Parteien sind anteilig für die Schäden verantwortlich. Der Beklagte haftet zu einem Drittel (1/3), während die K
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de LG Aachen – Az.: 2 OH 4/18 – Urteil vom 28.03.2019 1. Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 13.06.2018 wird die Kostenrechnung des Antragsgegners vom 23.02.2018 (18-00301-St) abgeändert und der Gesamtbetrag der Rechnung wird auf 1.568,54 EUR festgesetzt. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe […]