Ein harmloser Spaziergang zweier Hundehalterinnen endete in einem Krankenhausdrama, als ein Hund seine Besitzerin umrannte und ihr eine schwere Beinfraktur zufügte. Vor Gericht entbrannte ein Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld, doch die Richter wiesen die Klage überraschend ab – beide Halterinnen trugen Mitschuld an dem Unfall. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren unbeaufsichtigter Hunde und die rechtlichen Folgen, wenn tierisches Spiel zu schweren Verletzungen führt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 207/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Köln Datum: 10.07.2024 Aktenzeichen: 2 O 207/23 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Tierhalterhaftung Rechtsbereiche: Zivilrecht, Tierhalterhaftung Beteiligte Parteien: Klägerin: Halterin des Hundes „W.“, fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund Verletzung durch den Hund der Beklagten. Sie argumentiert, dass die Beklagte ihren Hund nicht ausreichend beaufsichtigt habe. Beklagte: Halterin des Hundes „E.“, der die Klägerin verletzte. Sie bestreitet eine Haftung, da beide Hunde unangeleint waren und miteinander spielten. Sie sieht ein Mitverschulden der Klägerin, da diese um die Gewohnheiten der Hunde wusste. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin und die Beklagte gingen gemeinsam mit ihren Hunden spazieren. Beide Hunde waren nicht angeleint. Der Hund der Beklagten rannte die Klägerin um, woraufhin diese sich verletzte. Die Klägerin forde
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Frankfurt/Main Az.: 3 U 59/03 Urteil vom 06.07.2004 Vorinstanz: LG Frankfurt am Main, Az.: 2/12 O 363/01, Urteil vom 28.01.2003 Urteil gekürzt auf die Entscheidungsgründe: Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung der zwischenzeitlich volljährigen Klägerin ist nicht begründet. Die Voraussetzungen einer Haftung des Beklagten auf Ersatz des materiellen oder immateriellen Schadens […]