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Nachlasspflegschaft bei teilweise unbekannten Erben

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ein mysteriöser Erbfall beschäftigt das Oberlandesgericht Brandenburg: Eine Frau verstarb und hinterließ ein Erbe, doch der Verbleib ihres Sohnes ist unbekannt. Während die Tochter ihren Erbteil antritt, wird für den verschwundenen Bruder ein Nachlasspfleger bestellt, um die Ansprüche eines Gläubigers zu klären. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Rechtslage bei unbekannten Erben und die Sicherung von Pflichtteilsansprüchen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
Datum: 11.07.2024
Aktenzeichen: 3 W 17/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Anordnung einer Teilnachlasspflegschaft
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Beteiligte zu 1: Tochter der Erblasserin
Rolle: Miterbin
Wesentliche Argumente: Sie ist als (Mit)erbin des hälftigen Erbteils bekannt und gesetzliche Miterbin, da sie die Erbschaft nicht fristgerecht ausgeschlagen hat.
Beteiligter zu 3:
Rolle: Pflichtteilsberechtigter
Wesentliche Argumente: Hat einen Pflichtteilsanspruch gegenüber der Erblasserin, die Alleinerbin seines vorverstorbenen Vaters war.

Um was ging es?

Sachverhalt: Nach dem Tod der Erblasserin wurde um die Frage gestritten, ob eine Nachlasspflegschaft zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen bestellt werden muss. Die Tochter der Erblasserin war als Miterbin des hälftigen Erbteils bekannt, während der Verbleib des weiteren möglichen Erben, ihres Bruders, unbekannt ist.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob angesichts der bekannten Erben eine Gesamtpflegschaft erforderlich ist oder ob eine Teilnachlasspflegschaft wegen der unbekannten Erben des restlichen Erbteils angeordnet werden muss.

Was wurde en[…]


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