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Beweiswerterschütterung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Beweisaufnahme

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Ein Arbeitnehmer klagte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, doch Ungereimtheiten in seinen Krankschreibungen und widersprüchliche Aussagen vor Gericht brachten den Fall ins Wanken. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen musste entscheiden, ob der Mann tatsächlich arbeitsunfähig war oder ob er sich die Krankheit nur vorschützen ließ, um bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses weiter bezahlt zu werden. Letztendlich erhielt der Kläger nur einen Bruchteil der geforderten Summe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 SLa 170/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen Datum: 10.07.2024 Aktenzeichen: 8 SLa 170/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger (Arbeitnehmer): Fordert Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vom 7. bis 31. Mai 2022. Argumentiert, dass eine Infektion der oberen Atemwege und zusätzlich eine mit emotionalem Stress attestierte Erkrankung vorlag. Beklagte (Arbeitgeberin): Stellt das Bestehen der Krankheit in Frage und beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt teilweise abzuändern und den Antrag des Klägers abzuweisen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte von der Beklagten eine Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom 7. bis 31. Mai 2022. Er berief sich auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen einer Infektion und emotionalen Stresses. Das Arbeitsverhältnis endete am 31. Mai 2022, und der Kläger trat eine neue Stelle am 1. Juni 2022 an. Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich darum, ob der Kläger tatsächlich im genannten Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt war und ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Was wurde entschieden? Entscheidung:


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