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Beweiswerterschütterung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Beweisaufnahme

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Ein Arbeitnehmer klagte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, doch Ungereimtheiten in seinen Krankschreibungen und widersprüchliche Aussagen vor Gericht brachten den Fall ins Wanken. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen musste entscheiden, ob der Mann tatsächlich arbeitsunfähig war oder ob er sich die Krankheit nur vorschützen ließ, um bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses weiter bezahlt zu werden. Letztendlich erhielt der Kläger nur einen Bruchteil der geforderten Summe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 SLa 170/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
  • Datum: 10.07.2024
  • Aktenzeichen: 8 SLa 170/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht

Beteiligte Parteien:

  1. Kläger (Arbeitnehmer): Fordert Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vom 7. bis 31. Mai 2022. Argumentiert, dass eine Infektion der oberen Atemwege und zusätzlich eine mit emotionalem Stress attestierte Erkrankung vorlag.
  2. Beklagte (Arbeitgeberin): Stellt das Bestehen der Krankheit in Frage und beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt teilweise abzuändern und den Antrag des Klägers abzuweisen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger forderte von der Beklagten eine Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom 7. bis 31. Mai 2022. Er berief sich auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen einer Infektion und emotionalen Stresses. Das Arbeitsverhältnis endete am 31. Mai 2022, und der Kläger trat eine neue Stelle am 1. Juni 2022 an.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich darum, ob der Kläger tatsächlich im genannten Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt war und ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Antrag des Klägers auf Zahlung der Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom 7. bis 31. Mai 2022 wurde abgewiesen. Der Kläger trägt 77% der Kosten des Rechtsstreits, während die Beklagte 23% trägt.
  • Begründung: Das Gericht fand die Beweisführung des Klägers über seine Erkrankung unzureichend. Widersprüche zwischen seiner Aussage und der des behandelnden Arztes konnten nicht aufgelöst werden. Das Gericht folgte der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das die Beweiskraft der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bereits angezweifelt hatte.
  • Folgen: Der Kläger erhält keine Entgeltfortzahlung für den fraglichen Zeitraum. Der Rechtsstreit ist in Bezug auf diesen Anspruch beendet, da keine weiteren Rechtsmittel zugelassen wurden. Die Kostenfolge ergibt sich aus dem teilweise erfolgreichen Ergebnis des Klägers für die Zeit vom 2. bis 6. Mai, über das rechtskräftig entschieden wurde.

Rechtsstreit um Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert ärztlicher Atteste im Fokus

Die Frage nach der Arbeitsunfähigkeit ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen bedeutsam. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bildet dabei die zentrale Grundlage für Leistungsansprüche wie Krankengeld und dokumentiert gesundheitliche Einschränkungen. Nicht immer jedoch ist der Beweiswert solch einer Bescheinigung unumstritten. Komplexe medizinische und rechtliche Aspekte spielen eine wesentliche Rolle, wenn es um die Klärung von Arbeitsunfähigkeit geht. Sozialgerichte befassen sich regelmäßig mit Fällen, in denen Versicherungsträger oder Arbeitgeber den Nachweis einer Erwerbsunfähigkeit durch ärztliche Atteste anzweifeln und eine umfassende medizinische Begutachtung fordern….


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