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Fahrerlaubnisentziehung wegen unbehandelter Schlafapnoe

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Ein Mann, der seit fast 60 Jahren Führerscheine besitzt, muss nun seine Fahrerlaubnis abgeben. Grund dafür ist ein unbehandeltes Schlafapnoe-Syndrom, das nach Ansicht des Gerichts ein zu hohes Unfallrisiko darstellt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz und verweigerte dem Betroffenen die Fahrerlaubnis. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 24.562 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 06.08.2024 Aktenzeichen: 11 ZB 24.562 Verfahrensart: Zulassungsverfahren zur Berufung Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger ist eine Person, der aufgrund eines schweren Schlafapnoe-Syndroms die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er argumentiert, dass er sich um alternative Behandlungsmethoden bemüht habe und die Einschätzung seiner Fahreignung ungerechtfertigt sei. Beklagter: Das Landratsamt, das die Fahrerlaubnis des Klägers entzogen hat, da der Kläger keine geeignete Behandlung für sein Schlafapnoe-Syndrom vorweisen konnte. Um was ging es? Sachverhalt: Dem Kläger wurden 1965 und 1966 verschieden Fahrerlaubnisklassen erteilt. Nach einem Schlaganfall und weiteren gesundheitlichen Problemen, einschließlich eines schweren Schlafapnoe-Syndroms, wurde ihm seine Fahrerlaubnis entzogen. Das Landratsamt hatte angeordnet, dass er ein Gutachten über seine Fahreignung vorlegen musste; das Gutachten bestätigte seine Fahrungeeignetheit. Der Kläger legte Berufung gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis ein. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Kläger aufgrund seines unbehandelten Schlafapnoe-Syndroms und möglichen daraus resultierenden Fahreignungsmängeln, rechtmäßig seine Fahrerlaubnis entzogen bekommen sollte. Was wurde entschieden?


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