Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung – Nichtbeibringung Gutachten zur Klärung von Alkoholmissbrauch

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Mann, dem nach Alkoholfahrten und einem positiven Gutachten erneut der Führerschein entzogen wurde, scheiterte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Trotz erheblicher Alkoholisierung hatte er mehrfach versucht, am Straßenverkehr teilzunehmen – zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit dem Auto. Die Richter sahen darin klare Hinweise auf ein fehlendes Trennungsvermögen zwischen Alkoholkonsum und Verkehrsteilnahme. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 24.685 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
  • Datum: 29.07.2024
  • Aktenzeichen: 11 CS 24.685
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Verwaltungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragsteller: Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Er argumentiert, dass die vorgeworfenen Alkoholfahrten nicht ausreichend rechtssicher belegt seien und keine offensichtliche Fahrbereitschaft bewiesen wurde.
  • Antragsgegner: Das Landratsamt vertritt die Auffassung, dass der Antragsteller wegen seiner Alkoholproblematik und dem Verhalten am 4. November 2023 nicht geeignet sei, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sehen eine Rechtmäßigkeit in der Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller hatte in der Vergangenheit wegen mehrerer Verkehrsdelikte unter Alkoholeinfluss seine Fahrerlaubnis verloren und nach Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens wiedererlangt. Am 4. November 2023 wurde er jedoch erneut stark alkoholisiert angetroffen, was zu einer erneuten Entziehung der Fahrerlaubnis führte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Anordnung, ein weiteres medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, sowie die erneute Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig waren. Streitig war insbesondere, ob angenommene Fahrbereitschaft und Alkoholgewöhnung des Antragstellers rechtlich als ausreichende Grundlage dienen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde des Antragstellers wurde zurückgewiesen. Damit bleibt die Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen und die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufrecht.
  • Begründung: Die Entscheidung begründet sich vor allem darauf, dass es ausreichend Indizien für eine erhebliche Alkoholgewöhnung und Fahrbereitschaft unter Alkoholeinfluss gab. Die Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers bleiben aufgrund der Vorkommnisse am 4. November 2023 und der früheren Alkoholfahrt bestehen.
  • Folgen: Der Antragsteller muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Darüber hinaus bleibt ihm die Fahrerlaubnis entzogen, bis er die geforderten Bedingungen erfüllt. Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.

Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr: Gerichtsfall zeigt Folgen für die Fahrerlaubnis

Der Umgang mit Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr ist ein komplexes Thema, das die Verkehrssicherheit und die persönliche Verantwortung jedes einzelnen Fahrers betrifft. Wenn Zweifel an der Fahreignung aufgrund von Alkoholproblemen bestehen, können behördliche Maßnahmen wie ein Führerscheinentzug oder die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) notwendig werden….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv