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Exopulse Mollii Suit-Anschaffung bei bestehender Multipler Sklerose Erkrankung

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Trotz nachgewiesener Linderung ihrer Beschwerden muss eine MS-Patientin die Kosten für einen speziellen Therapieanzug selbst tragen. Das Sozialgericht Köln entschied, dass die Krankenkasse die 8.575,10 EUR teure Behandlung nicht übernehmen muss, da der „Mollii Suit“ als neuartiges Hilfsmittel gilt und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dessen Wirksamkeit noch nicht bewertet hat. Obwohl die Patientin durch den Anzug schmerzfrei wurde und ihre Spastik sich deutlich verbesserte, fehlt die notwendige Zulassung des G-BA für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 24 KR 1058/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Sozialgericht Köln
  • Datum: 16.08.2024
  • Aktenzeichen: S 24 KR 1058/23
  • Verfahrensart: Sozialrechtliches Streitverfahren
  • Rechtsbereiche: Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Versicherte, die an Multipler Sklerose leidet, argumentiert, dass der „Exopulse Mollii Suit“ ein notwendiges Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich ist und ihre Lebensqualität durch die Nutzung deutlich verbessert wurde.
  • Beklagte: Die gesetzliche Krankenkasse, die die Kostenübernahme des „Exopulse Mollii Suits“ ablehnt, da das Hilfsmittel in Verbindung mit einer nicht anerkannten neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode steht.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin beantragte die Erstattung der Kosten für einen „Exopulse Mollii Suit“, ein Hilfsmittel, das ihre Spastische Tetraparese bei Multipler Sklerose lindern soll. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab, da der therapeutische Nutzen nicht ausreichend nachgewiesen sei.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob die Kosten für den „Exopulse Mollii Suit“ von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen, obwohl er in Zusammenhang mit einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode steht, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch nicht anerkannt wurde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse.
  • Begründung: Der „Exopulse Mollii Suit“ ist eng mit einer neuen und nicht anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethode verbunden und dient primär dem therapeutischen Nutzen, nicht dem Behinderungsausgleich. Eine positive Empfehlung des G-BA fehlt, weshalb keine Erstattungspflicht besteht.
  • Folgen: Die Klägerin muss die Kosten für das Hilfsmittel selbst tragen, da die gesetzliche Krankenversicherung nicht zur Erstattung verpflichtet ist. Das Urteil bestätigt die Notwendigkeit einer G-BA-Anerkennung für neue Behandlungsmethoden.

Gerichtsurteil: Neue Hoffnung für MS-Patienten durch innovative Therapietechnologien

Multiple Sklerose (MS) stellt Betroffene vor große gesundheitliche Herausforderungen. Die Krankheit beeinträchtigt die Lebensqualität und Mobilität der Patienten erheblich, weshalb innovative Therapielösungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Adaptive Technologien wie der Exopulse Mollii Suit versprechen neue Wege in der neurologischen Rehabilitation. Der Therapieanzug basiert auf dem Prinzip der elektrischen Muskelstimulation und zielt darauf ab, Schmerzen zu lindern, die Beweglichkeit zu verbessern und Betroffenen mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen. Solche unterstützenden Technologien können MS-Patienten helfen, ihre körperlichen Einschränkungen zu kompensieren und ihre Lebensqualität zu steigern….


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