Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wirksamkeit einer Verlängerungsklausel in Partnervermittlungsvertrag

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Eine Kölnerin muss 718,80 Euro an eine Online-Partnerbörse zahlen, obwohl sie deren Dienste nicht mehr nutzen möchte. Das Amtsgericht Köln entschied, dass die automatische Vertragsverlängerung der Plattform rechtens ist, da die Kundin die Kündigungsfrist versäumt hatte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Tücken von Online-Verträgen und die Bedeutung von AGB. Zum vorliegenden Urteil Az.: 169 C 329/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Köln Datum: 06.09.2024 Aktenzeichen: 169 C 329/24 Verfahrensart: Zivilverfahren, Klage auf Zahlung aus einem verlängerten Online-Vertrag Rechtsbereiche: Vertragsrecht, AGB-Recht Beteiligte Parteien: Klägerin: Betreiberin der Online-Plattform „F.“, die den Vertrag über die Premium-Mitgliedschaft mit der Beklagten geschlossen hat. Sie fordert die Zahlung des Betrags für die Verlängerung der Mitgliedschaft, da die Beklagte nicht fristgerecht gekündigt hat. Beklagte: Kundin, die eine Premium-Mitgliedschaft bei der Klägerin erworben hat. Sie argumentiert, dass keine automatische Vertragsverlängerung stattgefunden habe. Um was ging es? Sachverhalt: Die Beklagte schloss am 21.04.2021 einen Vertrag über eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft bei der Online-Partnervermittlungsplattform „F.“ der Klägerin. Die AGB der Klägerin sahen vor, dass sich der Vertrag automatisch um zwölf Monate verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von zwölf Wochen gekündigt wird. Die Beklagte versäumte diese Kündigung und erhielt daraufhin am 22.04.2022 eine Rechnung für die Verlängerung, die sie nicht beglich. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die automatische Verlängerung des Vertrages wirksam war, insbesondere im Zusammenhang mit den AGB und gemäß § 307 BGB und ob es sich um ein Dienstverhältnis höherer Art handelt, welches nach § 627 BGB kündbar wÃ


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv