Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Zuständigkeitsbestimmung im selbständigen Beweisverfahren

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Umzugsunternehmer aus Krefeld wollte sein Recht vor Gericht erstreiten, nachdem er mit einem gebrauchten LKW Pech gehabt hatte. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf machte ihm einen Strich durch die Rechnung und erklärte den Gerichtsstand Wuppertal für zuständig, da sowohl der Verkäufer als auch die Wartungsfirma dort ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen hatten. Nun muss der Unternehmer seine Klage in Wuppertal einreichen, wenn er seine Ansprüche weiterverfolgen will. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 SA 1/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Datum: 08.11.2024 Aktenzeichen: 3 SA 1/24 Verfahrensart: Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO Rechtsbereiche: Zivilprozessordnung (ZPO), Handelsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Ein Betreiber eines Umzugsunternehmens, der die Bestimmung des zuständigen Gerichts beantragte. Er kaufte einen gebrauchten Lastkraftwagen und plante, sowohl den Verkäufer als auch ein Wartungsunternehmen als Streitgenossen in einem Vertragsstreit zu verklagen. Sein Hauptargument war die Forderung nach Schadensersatz aufgrund von Schlechterfüllung der Verträge. Antragsgegner 1: Verkäufer des gebrauchten Lastkraftwagens, der seinen allgemeinen Gerichtsstand im Landgerichtsbezirk Krefeld hat. Er argumentiert, dass die vertraglichen Verpflichtungen an seinem Geschäftssitz erbracht werden sollten, was die Zuständigkeit des Gerichts beeinflusst. Antragsgegnerin 2: Ein Wartungsunternehmen, das Wartungsverpflichtungen für den LKW erfüllen sollte und seinen Sitz im Landgerichtsbezirk Wuppertal hat. Es wurde festgestellt, dass die Wartungsarbeiten am Ort ihrer Niederlassung durchgeführt wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller wollte die Verhandlung an einem gemeinsamen Ger


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv