Ein Umzugsunternehmer aus Krefeld wollte sein Recht vor Gericht erstreiten, nachdem er mit einem gebrauchten LKW Pech gehabt hatte. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf machte ihm einen Strich durch die Rechnung und erklärte den Gerichtsstand Wuppertal für zuständig, da sowohl der Verkäufer als auch die Wartungsfirma dort ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen hatten. Nun muss der Unternehmer seine Klage in Wuppertal einreichen, wenn er seine Ansprüche weiterverfolgen will. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 SA 1/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Datum: 08.11.2024 Aktenzeichen: 3 SA 1/24 Verfahrensart: Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO Rechtsbereiche: Zivilprozessordnung (ZPO), Handelsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Ein Betreiber eines Umzugsunternehmens, der die Bestimmung des zuständigen Gerichts beantragte. Er kaufte einen gebrauchten Lastkraftwagen und plante, sowohl den Verkäufer als auch ein Wartungsunternehmen als Streitgenossen in einem Vertragsstreit zu verklagen. Sein Hauptargument war die Forderung nach Schadensersatz aufgrund von Schlechterfüllung der Verträge. Antragsgegner 1: Verkäufer des gebrauchten Lastkraftwagens, der seinen allgemeinen Gerichtsstand im Landgerichtsbezirk Krefeld hat. Er argumentiert, dass die vertraglichen Verpflichtungen an seinem Geschäftssitz erbracht werden sollten, was die Zuständigkeit des Gerichts beeinflusst. Antragsgegnerin 2: Ein Wartungsunternehmen, das Wartungsverpflichtungen für den LKW erfüllen sollte und seinen Sitz im Landgerichtsbezirk Wuppertal hat. Es wurde festgestellt, dass die Wartungsarbeiten am Ort ihrer Niederlassung durchgeführt wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller wollte die Verhandlung an einem gemeinsamen Ger
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de OLG Düsseldorf – Az.: I-3 Wx 129/20 – Beschluss vom 02.09.2020 Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Grundbuchamts vom 11. März 2020 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Beteiligten zu 3 und 4 gegen den Beschluss des Grundbuchamts vom 11. März 2020 wird zurückgewiesen. Geschäftswert: […]