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Verkehrsunfall zwischen Rettungswagen im Einsatz und PKW der abbiegt

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Ein Rettungswagen im Einsatz kollidiert mit einem Auto, dessen Fahrerin trotz Blaulicht und Martinshorn in die Kreuzung einfährt und abrupt bremst. Obwohl der Rettungswagenfahrer zu dicht auffuhr, trägt die Autofahrerin die Hauptverantwortung für den Unfall und muss 70 Prozent des Schadens tragen, wie das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Haftungsfrage bei Unfällen mit Einsatzfahrzeugen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Datum: 18.11.2024
Aktenzeichen: 7 U 66/24
Verfahrensart: Berufung im zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Betreiberin des Rettungswagens. Sie vertritt die Auffassung, die Beklagten seien zu 100 % schadenersatzpflichtig, da die Fahrerin des PKWs den Rettungswagen falsch behandelt habe und der Fahrer des Rettungswagens den Unfall nicht hätte vermeiden können.
Beklagte:

Fahrerin des PKWs: Sie und ihre Versicherung argumentieren, dass der Rettungswagen unangemessen schnell in die Kreuzung eingefahren sei und sie den Rettungswagen nicht hätte sehen müssen. Sie plädieren auf eine Mithaftung der Klägerin.
Haftpflichtversicherung des PKWs: Trägt die Zivil- und Kostentragungspflichten für das Fahrzeug der Fahrerin des PKWs.

Um was ging es?

Sachverhalt: Es ging um einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung, bei dem ein Rettungswagen mit Blaulicht und Einsatzhorn in eine Kreuzung einfuhr und es zu einem Unfall mit einem PKW kam, der bei grüner Ampel abbog. Der PKW verzögerte, setzte den Abbiegevorgang aber fort. Der Rettungswagen fuhr von hinten auf, da der PKW erneut abrupt bremste.
Kern des Rechtsstreits: Die zent[…]


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