Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Datum: 18.11.2024
Aktenzeichen: 7 U 66/24
Verfahrensart: Berufung im zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Betreiberin des Rettungswagens. Sie vertritt die Auffassung, die Beklagten seien zu 100 % schadenersatzpflichtig, da die Fahrerin des PKWs den Rettungswagen falsch behandelt habe und der Fahrer des Rettungswagens den Unfall nicht hätte vermeiden können.
Beklagte:
Fahrerin des PKWs: Sie und ihre Versicherung argumentieren, dass der Rettungswagen unangemessen schnell in die Kreuzung eingefahren sei und sie den Rettungswagen nicht hätte sehen müssen. Sie plädieren auf eine Mithaftung der Klägerin.
Haftpflichtversicherung des PKWs: Trägt die Zivil- und Kostentragungspflichten für das Fahrzeug der Fahrerin des PKWs.
Um was ging es?
Sachverhalt: Es ging um einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung, bei dem ein Rettungswagen mit Blaulicht und Einsatzhorn in eine Kreuzung einfuhr und es zu einem Unfall mit einem PKW kam, der bei grüner Ampel abbog. Der PKW verzögerte, setzte den Abbiegevorgang aber fort. Der Rettungswagen fuhr von hinten auf, da der PKW erneut abrupt bremste.
Kern des Rechtsstreits: Die zent[…]