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Verkehrsunfall – bei Grün in Kreuzung Einfahrender mit vorfahrtsberechtigtem Nachzügler

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Ein riskantes Überholmanöver an einer unübersichtlichen Kreuzung in Saarbrücken endete in einem Crash, bei dem sich beide Fahrer nun die Schuld teilen müssen. Obwohl die Ampel für den Fahrer des Mercedes grün zeigte, übersah er die von links kommende Mercedes-Fahrerin, die ihrerseits durch einen abbiegenden LKW die Sicht verdeckt hatte. Nun entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken über die Aufteilung der Kosten für den Schaden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 28/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken Datum: 20.09.2024 Aktenzeichen: 3 U 28/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrzeughalter eines Mercedes Benz 212 K/E350 CDI, der Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall verlangt. Argumentiert, dass die Erstbeklagte allein schuldhaft gehandelt hat, indem sie grob fahrlässig gegen die Straßenverkehrsordnung verstieß. Erstbeklagte: Fahrer eines Mercedes Benz 245G/CLA 180, der im Unfall involviert war. Bestreitet die Alleinschuld und argumentiert für eine Haftungsteilung. Zweitbeklagte: Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs der Erstbeklagten, ebenfalls beteiligt an der Abwehr der Schadensersatzforderung. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, bei dem sein Fahrzeug mit dem der Erstbeklagten kollidierte, während ein LKW abbiegte und Sichtbehinderungen verursachte. Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall wurden geltend gemacht. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Haftungsverteilung im Zusammenhang mit dem Unfall und die Frage, ob die Erstbeklagte allein oder überwiegend haftet, unter Berücksichtigu


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