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Verfügungsbefugnis Testamentsvollstrecker durch Verfügung von Todes

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Ein bayerisches Grundbuchamt verweigerte die Anerkennung einer Testamentsvollstreckerin, weil ihr die Annahmebescheinigung des Nachlassgerichts nicht formal genug war. Das Oberlandesgericht München stellte nun klar: Die Bescheinigung ist ausreichend, um die Rechtmäßigkeit der Amtsannahme zu belegen und Grundbucheinträge zu ändern. Damit stärkt das Gericht die Position von Testamentsvollstreckern und vereinfacht Erbschaftsabwicklungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 34 Wx 218/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht München
  • Datum: 24.09.2024
  • Aktenzeichen: 34 Wx 218/24 e
  • Verfahrensart: Grundbuchbeschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Nachweisführung der Testamentsvollstreckerei
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Grundbuchrecht

Beteiligte Parteien:

  • Beteiligte zu 1: Erbin und Antragstellerin für die Eintragung eines Grundstücks im Rahmen der Teilerbauseinandersetzung. Sie argumentiert, dass die Annahme des Amts der Testamentsvollstreckerin durch die vorliegende Bescheinigung des Nachlassgerichts korrekt nachgewiesen ist.
  • Beteiligte zu 2: Erbin und als Testamentsvollstreckerin benannte Person. Sie hat das Amt der Testamentsvollstreckerin angenommen und veranlasst die Eintragung im Grundbuch hinsichtlich ihrer Erbschaft.
  • Ha. G.: Verstorbenes ursprünglich eingetragenes Miteigentümer.
  • He. G.: Verstorbenes ursprünglich eingetragenes Miteigentümer und Nachlassgeberin.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Beteiligten möchten im Grundbuch als Eigentümer ihrer jeweils zugeteilten Grundstücke eingetragen werden, nachdem Aufteilungen im Rahmen einer Teilerbauseinandersetzung vorgenommen wurden. Diesbezüglich wurde eine Bescheinigung des Nachlassgerichts vorgelegt, die die Annahme des Amts der Testamentsvollstreckerin durch Beteiligte zu 2 bestätigen soll.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die vom Nachlassgericht ausgestellte Amtsannahmebescheinigung für die Eintragung im Grundbuch ausreicht oder ob ein Testamentsvollstreckerzeugnis erforderlich ist, um die Annahme des Testamentsvollstreckeramts formgerecht zu bestätigen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes wurde erfolgreich beschieden. Die Zwischenverfügung wurde aufgehoben.
  • Begründung: Die Amtsannahmebescheinigung des Nachlassgerichts wurde als ausreichend angesehen, da sie die nötige Sachprüfung zur Bestätigung des Amtsantritts enthielt. Das Gericht stellte klar, dass die Bescheinigung nicht nur eine Eingangsbestätigung war, sondern als formgerechter Nachweis für die Amtsannahme anerkannt wurde.
  • Folgen: Die Beteiligten können ohne weitere Nachweisführung im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Die klare Differenzierung zwischen einer bloßen Eingangsbestätigung und einer formgerecht ausgestellten Annahmebescheinigung wird bestätigt, was Auswirkungen auf künftige Verfahren zur Nachweisführung haben könnte.

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