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Lebenspartnerschaft auflösen: Welche Unterschiede gibt es zur Scheidung?

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Die Auflösung einer Lebenspartnerschaft wirft viele Fragen auf, besonders im Vergleich zur „klassischen“ Scheidung. Welche Unterschiede gibt es im Trennungsverfahren, beim Sorgerecht oder den finanziellen Folgen? Dieser Ratgeberartikel klärt die wichtigsten Punkte und gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Besonderheiten. Informieren Sie sich jetzt und sichern Sie Ihre Rechte!

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Aufhebung statt Scheidung: Eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird durch gerichtlichen Beschluss „aufgehoben“, nicht „geschieden“.
  • Anwaltspflicht: Für die Aufhebung ist ein anwaltlicher Antrag beim Familiengericht notwendig.
  • Trennungsjahr: In der Regel ist ein Trennungsjahr Voraussetzung für die Aufhebung. In Ausnahmefällen (z.B. bei unzumutbarer Härte) kann die Aufhebung schneller erfolgen.
  • Einvernehmliche Aufhebung: Sind sich beide Partner einig, genügt ein Jahr Trennung und der Antrag eines Partners. Der andere Partner benötigt keinen eigenen Anwalt, wenn er dem Antrag zustimmt.
  • Streitige Aufhebung: Ist ein Partner nicht einverstanden, muss die Zerrüttung der Lebenspartnerschaft glaubhaft gemacht werden. Nach drei Jahren Trennung wird die Zerrüttung unwiderlegbar vermutet.
  • Gerichtskosten: Richten sich nach dem Verfahrenswert, der wiederum vom Einkommen und Vermögen der Partner sowie der Art des Verfahrens abhängt.
  • Versorgungsausgleich: Die während der Partnerschaft erworbenen Rentenansprüche werden in der Regel geteilt (Versorgungsausgleich). Das Familiengericht führt diesen Ausgleich für Partnerschaften durch, die ab dem 01.01.2005 geschlossen wurden.
  • Zugewinnausgleich: Der während der Partnerschaft erzielte Vermögenszuwachs wird auf Antrag ausgeglichen.
  • Unterhalt: Nach der Aufhebung kann ein bedürftiger Partner unter Umständen Unterhalt vom anderen verlangen.
  • Sorgerecht: Das gemeinsame Sorgerecht für Kinder bleibt bestehen, sofern das Gericht keine anderweitige Entscheidung trifft.
  • Umgangsrecht: Beide Partner haben ein Recht auf Umgang mit gemeinsamen Kindern.
  • „Ehe für alle“: Seit 2017 können Lebenspartner ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.
  • Mediation: Eine einvernehmliche Lösung und Vermeidung von Gerichtsverfahren ist durch Mediation möglich.
  • Rechtsberatung: Aufgrund der Komplexität ist anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.

Lebenspartnerschaft beenden: Was gilt es zu beachten?

Das Ende einer Lebenspartnerschaft ist oft mit emotionalen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Die Auflösung einer Lebenspartnerschaft folgt weitgehend den gleichen rechtlichen Grundlagen wie eine Ehescheidung, wird jedoch als „Aufhebung“ bezeichnet. Dieser Ratgeberartikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Unterschiede zur Scheidung und klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Welche Regelungen gelten für das Vermögen, den Unterhalt oder das Sorgerecht? Wie läuft das Trennungsverfahren ab und welche rechtlichen Grundlagen sind relevant? Wir beantworten die häufigsten Fragen und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Auflösung Ihrer Lebenspartnerschaft.

Wie löse ich eine eingetragene Lebenspartnerschaft auf?

Die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erfolgt durch gerichtliche Entscheidung. Anders als bei einer formlosen Trennung bedarf es hierfür eines förmlichen Verfahrens….


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