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Bußgeld für Verkehrsverstöße im Ausland: Muss man zahlen?

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Knöllchen aus dem Ausland: Zahlen oder ignorieren? Blitzer im Ausland? Ein Strafzettel aus dem Urlaub flattert ins Haus und Sie fragen sich, ob Sie die Strafe überhaupt zahlen müssen? Tatsächlich ist das nicht immer der Fall! Wir klären auf, wann Sie ein Bußgeld aus dem Ausland bezahlen müssen und welche Rechte Sie haben. Symbolabbildung: Ideogram gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Bußgelder im Ausland – Die wichtigsten Fakten auf einen Blick: EU-weite Vollstreckung: Bußgelder ab 70 Euro (inkl. aller Kosten wie z.B. Verfahrenskosten) aus EU-Ländern können in Deutschland vollstreckt werden. Dies basiert auf dem EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI. Ausnahme: Für Österreich gilt aufgrund eines bilateralen Abkommens eine Grenze von 25 Euro. Zuständigkeit in Deutschland: Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz. Ausländische Behörden müssen den Bußgeldbescheid dorthin schicken, wo er geprüft und gegebenenfalls vollstreckt wird. Nicht-EU-Länder: Die Vollstreckung von Bußgeldern aus Nicht-EU-Staaten ist deutlich komplizierter und hängt von bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land ab (z.B. gibt es ein solches Abkommen mit der Schweiz). Bagatellbußgelder (unter 70 Euro): Innerhalb der EU werden diese in der Regel nicht grenzüberschreitend vollstreckt. Dennoch sollten sie nicht ignoriert werden, da sie bei einer Wiedereinreise in das betreffende Land zu Problemen führen können (z.B. erhöhte Bußgelder, Verweigerung der Einreise). Verjährung: Die Verjährungsfrist richtet sich nach den Gesetzen des Landes, in dem der Verstoß begangen wurde. Es gilt also nicht automatisch deutsches Recht. Was tun bei Erhalt eines Bußgeldbescheids aus dem Ausland? Bescheid sorgfältig prüfen: Stimmen die persönl


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