Im fränkischen Ansbach entbrannte ein erbitterter Nachbarschaftsstreit um den Neubau eines Einfamilienhauses. Eine Anwohnerin zog vor Gericht, weil sie die Erschließung des Neubaus für unzureichend hielt – doch die Richter sahen das anders. Die Klägerin muss nun die Kosten des Verfahrens tragen, während die Bauherren ihr Traumhaus errichten dürfen. Zum vorliegenden Urteil Az.: AN 3 K 23.1752 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgericht Ansbach Datum: 20.11.2024 Aktenzeichen: AN 3 K 23.1752 Verfahrensart: Verwaltungsstreitverfahren wegen Erteilung einer Baugenehmigung Rechtsbereiche: Baurecht, Nachbarschaftsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eigentümerin der nördlich und westlich angrenzenden Grundstücke. Ihre Hauptargumente beziehen sich auf die vermeintlich unzureichende Erschließung des Baugrundstücks und die übermäßige Nutzung ihres Wege- und Wiesenlandes. Beklagte: Erlassende Behörde der Baugenehmigung, argumentiert, dass die Erschließung des Baugrundstücks hinreichend gesichert sei. Beigeladene: Bauherren, die die Baugenehmigung erhalten haben; hielten fest, dass alle relevanten Erschließungsrechte vorhanden sind und das Bauvorhaben rechtlich abgesichert ist. Um was ging es? Sachverhalt: Streit über die Rechtmäßigkeit einer erteilten Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Garage auf einem Grundstück ohne Bebauungsplan. Die Klägerin sieht die Erschließung, insbesondere im Hinblick auf Wasserversorgung, als ungesichert. Kern des Rechtsstreits: Ob die Erschließung des Baugrundstücks rechtlich ausreichend gesichert ist und ob die Baugenehmigung die Rechte der Klägerin verletzt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage de
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de AG München, Az.: 332 C 4359/18, Urteil vom 16.04.2018 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 428,64 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.08.2017 sowie weitere 78,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 11.08.2017 zu […]