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Ausnahmegenehmigungserteilung zum Befahren einer Umweltzone

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Eine Münchner Buchhalterin wollte trotz Diesel-Fahrverbots mit ihrem Euro-4-Diesel zur Weiterbildung in die Umweltzone fahren – und scheiterte nun vor Gericht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die längere Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar sei und der Gesundheitsschutz der Bevölkerung vorgehe. Somit muss die Frau nun auf Bus und Bahn umsteigen, um ihre Fortbildung zur Wirtschaftsfachwirtin abzuschließen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 22 CE 24.1097 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 23.09.2024 Aktenzeichen: 22 CE 24.1097 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im einstweiligen Rechtsschutz Rechtsbereiche: Umweltrecht, Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Die Antragstellerin wohnt und arbeitet in München und strebt eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren einer Umweltzone mit ihrem Diesel-Pkw an, um an beruflichen Fortbildungskursen teilzunehmen. Sie argumentiert, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der verlängerten Fahrzeiten unzumutbar sei. Antragsgegnerin: Die Antragsgegnerin hat das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse Euro 5 in der Umweltzone erlassen. Sie lehnt die Ausnahmegenehmigung ab, da weder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand noch eine Fallgruppe des Ausnahmekonzepts erfüllt sei. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstellerin beantragte eine Ausnahmegenehmigung, um mit ihrem Diesel-Pkw eine Umweltzone zu durchfahren, um an Fortbildungen teilzunehmen. Die Antragsgegnerin lehnte dies ab und das Verwaltungsgericht wies ihren Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Antragstellerin Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung hat, um mit ihrem Fahrzeug die Umweltzone zu durch


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