Eine Münchner Buchhalterin wollte trotz Diesel-Fahrverbots mit ihrem Euro-4-Diesel zur Weiterbildung in die Umweltzone fahren – und scheiterte nun vor Gericht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die längere Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar sei und der Gesundheitsschutz der Bevölkerung vorgehe. Somit muss die Frau nun auf Bus und Bahn umsteigen, um ihre Fortbildung zur Wirtschaftsfachwirtin abzuschließen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 22 CE 24.1097 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Datum: 23.09.2024
- Aktenzeichen: 22 CE 24.1097
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im einstweiligen Rechtsschutz
- Rechtsbereiche: Umweltrecht, Verwaltungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Antragstellerin: Die Antragstellerin wohnt und arbeitet in München und strebt eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren einer Umweltzone mit ihrem Diesel-Pkw an, um an beruflichen Fortbildungskursen teilzunehmen. Sie argumentiert, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der verlängerten Fahrzeiten unzumutbar sei.
- Antragsgegnerin: Die Antragsgegnerin hat das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse Euro 5 in der Umweltzone erlassen. Sie lehnt die Ausnahmegenehmigung ab, da weder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand noch eine Fallgruppe des Ausnahmekonzepts erfüllt sei.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Antragstellerin beantragte eine Ausnahmegenehmigung, um mit ihrem Diesel-Pkw eine Umweltzone zu durchfahren, um an Fortbildungen teilzunehmen. Die Antragsgegnerin lehnte dies ab und das Verwaltungsgericht wies ihren Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Antragstellerin Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung hat, um mit ihrem Fahrzeug die Umweltzone zu durchfahren, weil die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in ihrem Fall unzumutbar sei.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde der Antragstellerin wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass keine Ausnahmetatbestände oder unzumutbaren Umstände vorlagen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß den geltenden Vorschriften rechtfertigen würden. Die von der Antragstellerin vorgebrachten Argumente bezüglich der Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel überzeugten nicht.
- Folgen: Die Antragstellerin darf die Umweltzone nicht mit ihrem Diesel-Pkw befahren und muss öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Das Urteil stellt klar, dass die Regelungen zur Umweltzone strikt angewendet werden und eine Ausnahme nur bei Vorliegen spezifischer Voraussetzungen gewährt wird. Das Urteil ist unanfechtbar.
Rechtsstreit um Ausnahmegenehmigung in Umweltzonen: Einblick ins Verfahren
Umweltzonen sind ein wirksames Instrument zur Reduzierung von Luftverschmutzung in Städten. Sie begrenzen die Mobilität von Fahrzeugen mit hohen Schadstoffemissionen, um die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit der Stadtbewohner zu schützen. Diese Zonen, die in vielen deutschen Städten eingerichtet wurden, erfordern eine gültige Umweltplakette für Fahrzeuge. Die Befahrung solcher Umweltzonen unterliegt strengen Regelungen, die jedoch nicht ohne Ausnahmen sind. Für Fahrzeuge, die die Umweltzonenkriterien nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen….