Wegen eines schwerwiegenden Behandlungsfehlers muss ein Zahnarzt 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Mediziner hatte bei einer Patientin eine oberflächliche Zahnfleischbehandlung eigenmächtig zu einem riskanten Eingriff erweitert, der zu einer dauerhaften Nervenschädigung führte. Obwohl ihm die Risiken bewusst gewesen sein mussten, verzichtete er auf die Einwilligung der Patientin und eine Röntgenaufnahme. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 86/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt Datum: 24.09.2024 Aktenzeichen: 1 U 86/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Beklagter: Ein Zahnarzt, der während einer zahnärztlichen Behandlung ohne Einwilligung der Patientin einen Eingriff erweitert und dabei eine dauerhafte Nervverletzung verursacht hat. Er argumentierte, dass die Erweiterung des Eingriffs medizinisch notwendig war. Klägerin: Die Patientin, die wegen der unrechtmäßigen Erweiterung des zahnärztlichen Eingriffs ohne ihr Einverständnis auf Schadensersatz klagt. Sie leidet unter anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge des Eingriffs. Um was ging es? Sachverhalt: Der Zahnarzt führte eine tiefere Gewebeexzision durch, ohne die notwendige Zustimmung der Patientin einzuholen. Die Klägerin erlitt durch den Eingriff dauerhafte Beeinträchtigungen, insbesondere eine Verletzung des Nervus lingualis, die zu Sensibilitätsstörungen führte. Kern des Rechtsstreits: Die Entscheidung drehte sich um die Haftung des Zahnarztes für den erweiterten Eingriff ohne Einwilligung und um die Bemessung des Schmerzensgeldes. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Zahnarzt
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de VG Cottbus, Az.: 3 L 211/18, Beschluss vom 31.05.2018 Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 6.000,00 Euro festgesetzt. Gründe Das vorläufige Rechtsschutzbegehren des Antragstellers mit dem – sinngemäß – gestellten Antrag, den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem […]