Wegen eines schwerwiegenden Behandlungsfehlers muss ein Zahnarzt 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Mediziner hatte bei einer Patientin eine oberflächliche Zahnfleischbehandlung eigenmächtig zu einem riskanten Eingriff erweitert, der zu einer dauerhaften Nervenschädigung führte. Obwohl ihm die Risiken bewusst gewesen sein mussten, verzichtete er auf die Einwilligung der Patientin und eine Röntgenaufnahme. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 86/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt
- Datum: 24.09.2024
- Aktenzeichen: 1 U 86/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Beklagter: Ein Zahnarzt, der während einer zahnärztlichen Behandlung ohne Einwilligung der Patientin einen Eingriff erweitert und dabei eine dauerhafte Nervverletzung verursacht hat. Er argumentierte, dass die Erweiterung des Eingriffs medizinisch notwendig war.
- Klägerin: Die Patientin, die wegen der unrechtmäßigen Erweiterung des zahnärztlichen Eingriffs ohne ihr Einverständnis auf Schadensersatz klagt. Sie leidet unter anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge des Eingriffs.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Zahnarzt führte eine tiefere Gewebeexzision durch, ohne die notwendige Zustimmung der Patientin einzuholen. Die Klägerin erlitt durch den Eingriff dauerhafte Beeinträchtigungen, insbesondere eine Verletzung des Nervus lingualis, die zu Sensibilitätsstörungen führte.
- Kern des Rechtsstreits: Die Entscheidung drehte sich um die Haftung des Zahnarztes für den erweiterten Eingriff ohne Einwilligung und um die Bemessung des Schmerzensgeldes.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Zahnarztes wurde abgewiesen. Er wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR sowie zur Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten verurteilt.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Zahnarzt eine Pflichtverletzung begangen hat, indem er den Eingriff ohne Einwilligung erweiterte. Durch die Erweiterung des Eingriffs wurde die Patientin nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, was eine Verletzung ihrer Selbstbestimmungsrechte darstellt. Die Schwere der Verletzung und die Folgen für die Klägerin rechtfertigten das zugesprochene Schmerzensgeld.
- Folgen: Der Zahnarzt trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und kann keine Revision einlegen, da das Gericht die Sache nicht als grundsatzrelevant ansieht. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig.
Zahnschmerzen durch Behandlungsfehler: Schadensersatzansprüche im Fokus
Die Behandlung beim Zahnarzt ist für viele Menschen mit Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Nicht selten können medizinische Eingriffe unbeabsichtigt zu Komplikationen führen, die das Leben der Patienten erheblich beeinträchtigen. Besonders schwerwiegend sind Nervenschädigungen, die während zahnärztlicher Behandlungen auftreten können. Der Nervus lingualis, ein sensibler Nerv in der Mundregion, ist dabei besonders gefährdet. Verletzungen dieses Nervs können zu anhaltenden Schmerzen, Gefühlsstörungen und erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität führen. Patienten haben in solchen Fällen grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann.
Der Fall vor Gericht
Zahnarzt muss 10….