Mit Tempo 190 raste ein Audi-Fahrer auf der Autobahn bei Braunschweig in einen VW Golf, der gerade zum Überholen ansetzte. Obwohl der Golf-Fahrer den Spurwechsel ordnungsgemäß anzeigte und ausreichend Abstand hielt, konnte der Audi-Fahrer den Unfall nicht mehr verhindern. Nun muss seine Versicherung für den Totalschaden am Golf aufkommen – und das dürfte teuer werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 1139/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Braunschweig
- Datum: 24.10.2024
- Aktenzeichen: 4 O 1139/22
- Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatz nach Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eigentümer eines VW Golf VII 2.0 TDI. Er fordert Schadensersatz für Schäden an seinem Auto, die durch einen Verkehrsunfall verursacht wurden.
- Beklagte: Kfz-Haftpflichtversicherer eines Audi A7 Sportback. Sie lehnt die Haftung für den Unfall ab, da sie dem Kläger die Schuld für den Unfall zuschreibt.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger fuhr am 04.03.2022 auf die linke Fahrspur und kollidierte mit einem von hinten mit 190 km/h heranfahrenden Audi, obwohl er nach seinem Bekunden genügend Abstand hatte. Sein Fahrzeug wurde dabei am Heck beschädigt.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Beklagte als Haftpflichtversicherer des Audi für die Schäden am Fahrzeug des Klägers voll haftbar ist, obwohl dieser möglicherweise Schuld am Unfall tragen könnte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wurde dazu verurteilt, dem Kläger und einer weiteren beteiligten Versicherung den geforderten Schadensersatz zu zahlen und den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten freizustellen. Die Klage war bis auf einen geringfügigen Teil der Sachverständigenkosten begründet.
- Begründung: Die Beklagte haftet zu 100 %, da der Fahrer des Audi den Unfall maßgeblich verursachte, indem er mit überhöhter Geschwindigkeit von 190 km/h einen Spurwechsel des Klägers ignorierte. Die Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs trat dahinter zurück.
- Folgen: Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und muss den festgelegten Schadensersatz zahlen. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der angemessenen Reaktion im Straßenverkehr, insbesondere bei überhöhter Geschwindigkeit. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.
Gerichtsurteil klärt Rechte und Ansprüche nach Verkehrsunfall und Kfz-Schäden
Nach einem Verkehrsunfall stehen Geschädigte oft vor komplexen rechtlichen Herausforderungen. Die Abwicklung von Kfz-Schäden und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erfordern nicht nur detaillierte Kenntnisse des Verkehrsrechts, sondern auch ein präzises Verständnis der Versicherungsmodalitäten. Vollkaskoversicherungen spielen dabei eine zentrale Rolle, decken sie doch in der Regel Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Dennoch bleiben Betroffene nicht selten mit Folgefragen konfrontiert – etwa zur Prozessführungsbefugnis oder möglichen Ansprüchen gegen den Unfallverursacher. Die rechtliche Ausgangslage ist dabei häufig nicht eindeutig und bedarf einer sorgfältigen rechtlichen Bewertung. Die nachfolgende Analyse beleuchtet einen wegweisenden Gerichtsentscheid, der Klarheit in diese komplexe Rechtsfrage bringen soll….