Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Auslegung nicht geringe Menge in § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Küche statt Knast: Mit 68 Gramm Haschisch in der Küchenschublade erwischt, kam ein Mann in Aschersleben mit einer milden Geldstrafe davon. Das Gericht orientierte sich bei der Urteilsfindung an den neuen Grenzwerten des Cannabis-Gesetzes und verhängte 15 Tagessätze zu je 20 Euro. Doch die Richter gingen noch weiter und setzten mit ihrer Entscheidung ein Zeichen für eine Neubewertung der Cannabis-Risiken. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ds 275 Js 34057/22 (69/24) | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Aschersleben
  • Datum: 24.09.2024
  • Aktenzeichen: 2 Ds 275 Js 34057/22 (69/24)
  • Verfahrensart: Strafverfahren wegen Besitzes von Cannabis
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Betäubungsmittelrecht

Beteiligte Parteien:

  • Angeklagter: Der Angeklagte wurde des unerlaubten Besitzes von mehr als 60 Gramm Cannabis beschuldigt. Er räumte den Besitz von 68,7 g Haschisch ein, was mindestens 6,87 g reines THC enthielt. Ihm war bewusst, dass der Besitz dieser Menge illegal war.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 22. Juni 2022 wurden 68,7 g Haschisch gefunden, das der Angeklagte unerlaubt besaß.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob der Besitz dieser Menge einen besonders schweren Fall im Sinne des § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG darstellt, basierend auf der Auslegung der „nicht geringen Menge“ an THC.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Angeklagte wurde des unerlaubten Besitzes von mehr als 60 Gramm Cannabis für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt. Er trägt die Verfahrenskosten.
  • Begründung: Das Gericht legte einen neuen Grenzwert für die „Nicht geringe Menge“ von 37,5 g THC fest, basierend auf gesetzgeberischen Änderungen und einer angepassten Risikobewertung, entgegen früherer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bei 7,5 g THC lag. In diesem Fall war die aufgefundene Menge unterhalb des neu festgelegten Grenzwerts.
  • Folgen: Der Angeklagte wird nicht wegen eines besonders schweren Falls verurteilt, was zu einer niedrigeren Strafe führt. Das Urteil deutet auf eine veränderte Risikobewertung und legt einen neuen Maßstab für künftige ähnliche Fälle fest.

Klarheit im Drogenrecht: Mengenbestimmung und ihre rechtlichen Folgen

Das Drogenrecht in Deutschland ist komplex und präzise geregelt, wobei die Unterscheidung zwischen verschiedenen Mengen eine zentrale Rolle spielt. Die rechtliche Bewertung von Betäubungsmitteln hängt maßgeblich von der Menge ab, die ein Konsument oder Besitzer mit sich führt. Der § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG definiert dabei wichtige Kriterien für die Einordnung von Drogendelikten. Die Bestimmung einer „nicht geringen Menge“ ist entscheidend für die strafrechtliche Bewertung und hat erhebliche Auswirkungen auf das mögliche Strafmaß. Diese juristische Definition bildet eine Grundlage für die Interpretation von Drogenrechtsnormen und beeinflusst die Rechtsprechung in entsprechenden Fällen. Im Folgenden wird ein konkreter Gerichtsfall analysiert, der die rechtlichen Auslegungsfragen zur Mengenbestimmung im Betäubungsmittelrecht praxisnah beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Cannabis-Besitz von 68 Gramm vor Gericht: Geldstrafe für Haschisch-Fund

Das Amtsgericht Aschersleben hat einen Mann wegen unerlaubten Besitzes von 68,7 Gramm Haschisch zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv