Eine Intensivkrankenschwester, die sich bei der Arbeit mit Covid-19 infizierte und anschließend an Fatigue erkrankte, scheiterte vor dem Sozialgericht Freiburg mit ihrer Klage auf Gewährung einer Berufskrankheitenrente. Obwohl die Corona-Infektion als Berufskrankheit anerkannt wurde, sahen die Richter keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Infektion und dem chronischen Erschöpfungssyndrom der Klägerin, die nun ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Das Gericht stützte sich dabei auf medizinische Gutachten, die psychosoziale Belastungsfaktoren als mögliche Ursache für die Erkrankung nannten. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 10 U 2679/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Sozialgericht Freiburg
- Datum: 13.11.2024
- Aktenzeichen: S 10 U 2679/22
- Verfahrensart: Anfechtungs- und Leistungsklage
- Rechtsbereiche: Sozialversicherungsrecht, Berufskrankheitenrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eine 1962 geborene Intensivkrankenschwester, die eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) infolge einer Covid-19 Infektion beansprucht. Sie argumentiert, dass ihre Fatigue-Symptomatik auf die Covid-19 Infektion zurückzuführen sei und keine Vorerkrankungen vorliegen, die ihr aktuelles Krankheitsbild erklären könnten.
- Beklagte: Die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, die die Covid-19 Infektion als Berufskrankheit anerkannt hat, aber die Gewährung einer Rente ablehnt, da keine dauerhafte MdE von mindestens 20 v.H. festgestellt wurde. Sie argumentiert, dass keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse vorliegen, die einen Zusammenhang zwischen der Covid-19 Infektion und den langfristigen Beschwerden begründen.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin erkrankte während ihrer beruflichen Tätigkeit an einer Covid-19 Infektion, die als Berufskrankheit anerkannt wurde. Trotz Rehabilitationsmaßnahmen und einer teilweisen Verbesserung, leidet sie weiterhin an einer Fatigue-Symptomatik. Sie beantragt eine Rente wegen einer MdE von mindestens 20 v.H., basierend auf den Einschätzungen von Ärzten und einem Gutachten.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob die Fatigue-Symptomatik der Klägerin überwiegend wahrscheinlich auf die Covid-19 Infektion zurückzuführen ist und damit eine MdE von mindestens 20 v.H. rechtfertigt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
- Begründung: Es fehlen allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse, die einen Zusammenhang zwischen der Fatigue-Symptomatik und der Covid-19 Infektion überwiegend wahrscheinlich machen. Zudem wurden keine relevanten organischen Schädigungen festgestellt, die die Beschwerden der Klägerin objektiv auf die Covid-19 Infektion zurückführen lassen.
- Folgen: Die Klägerin erhält keine Rente wegen MdE, da die Geklagten die Symptome nicht als Folge der Berufskrankheit anerkennen. Die Entscheidung folgt den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Betonten die Rolle möglicher psychosozialer Belastungsfaktoren. Die Klägerin muss für die Kosten des Verfahrens aufkommen.
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