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Vermietung an Dritte: Welche Genehmigungen brauchen Mieter?

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Untervermietung: Wann brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters? Sie möchten Ihre Wohnung untervermieten? Vorsicht, ohne die Zustimmung Ihres Vermieters kann das rechtliche Konsequenzen haben! Der Gesetzgeber hat klare Regeln für die Überlassung von Wohnraum an Dritte festgelegt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters benötigen und welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben. Symbolfoto: Flux gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Erlaubnispflicht: Grundsätzlich benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters, bevor Sie Ihre Wohnung oder ein Zimmer untervermieten. Informieren Sie den Vermieter umfassend und legen Sie Ihr berechtigtes Interesse dar. Rechtliche Grundlage: Die Regelung zur Untervermietung findet sich in § 540 BGB. Ohne Zustimmung droht eine Abmahnung oder sogar Kündigung des Mietvertrags. Berechtigtes Interesse: Typische Gründe: finanzielle Entlastung, berufliche oder persönliche Veränderungen, vorübergehende Abwesenheit. Legen Sie konkrete Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder ärztliche Atteste vor. Unterschied zur Gebrauchsüberlassung: Untervermietung: Es besteht ein separater Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter. Gebrauchsüberlassung: Eine kurzfristige, meist unentgeltliche Nutzung (z. B. Besuch). Formale Anforderungen: Antrag und Erlaubnis sollten schriftlich erfolgen. Erstellen Sie einen detaillierten Untermietvertrag mit allen wichtigen Regelungen (Mietdauer, Mietzins, Haftung, Kündigungsfristen). Haftungsfragen: Der Hauptmieter bleibt voll verantwortlich gegenüber dem Vermieter. Schäden durch den Untermieter müssen ggf. durch Kaution und klare vertragliche Regelungen abgesichert werden.


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