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Verkehrsunfall – nur eine Leichtmetall-/Alu-Felge beschädigt – Ersatzanspruch Alu-Felgen-Satz?

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Alufelge beschädigt, neuer Felgensatz gefordert – doch das Amtsgericht Brandenburg bremst einen Autofahrer aus. Nach einem Unfall verlangte der Kläger Ersatz für alle vier Felgen seines Audi A6, obwohl nur eine beschädigt war. Das Gericht entschied: Eine neue, ähnliche Felge muss genügen! Zum vorliegenden Urteil Az.: 31 C 238/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Brandenburg Datum: 14.11.2024 Aktenzeichen: 31 C 238/21 Verfahrensart: Zivilrechtliches Schadensersatzverfahren nach Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz für Sach- und Personenschäden, die bei einem Verkehrsunfall entstanden sind. Hauptansprüche betreffen Reparaturkosten, Schmerzensgeld, und Auskunft über personenbezogene Daten. Beklagte: Zwei Parteien, die als Gesamtschuldner auftreten. Sie bestreiten die Ansprüche des Klägers, insbesondere im Hinblick auf die Kosten für vier neue Felgen, da sie argumentieren, dass lediglich eine Felge beschädigt wurde und die übrigen Kosten bereits reguliert wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verlangte Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, bei dem sein Auto beschädigt und er verletzt wurde. Der Streit drehte sich um die Notwendigkeit, alle vier Felgen seines Fahrzeugs zu ersetzen, obwohl nur eine beschädigt war, sowie um ein zusätzliches Schmerzensgeld und eine Auskunft über gespeicherte Daten. Kern des Rechtsstreits: Im Zentrum des Streits stand, ob der Kläger Anspruch auf Ersatz aller vier Felgen hatte oder nur der einen beschädigten Felge. Auch die Frage, ob eine Reparatur der beschädigten Felge möglich gewesen wäre, war strittig. Was wurde entschieden? Entscheidung: Den Beklagten w


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