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Rechtsanwälte Kotz GbR

Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen

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Eigentumswohnung statt Miete? So schützen Sie Ihre Rechte! Ihre Mietwohnung soll in Eigentumswohnungen umgewandelt werden? Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie ausziehen müssen! Als Mieter haben Sie wichtige Rechte, die Sie schützen – kennen Sie Ihr Vorkaufsrecht und den besonderen Kündigungsschutz? Dieser Ratgeber informiert Sie verständlich und mit praktischen Tipps, wie Sie Ihre Wohnsituation sichern können. Symbolfoto: Flux gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Mieterschutz bei Umwandlung: Mietverträge bleiben bestehen, auch bei Umwandlung in Eigentumswohnungen. Kündigungsschutz gilt für mindestens 3 Jahre, in bestimmten Regionen bis zu 10 Jahre (§ 577a BGB). Vorkaufsrecht der Mieter: Mieter können ihre Wohnung zu den gleichen Bedingungen wie ein Dritter erwerben (§ 577 BGB). Die Frist zur Ausübung beträgt 2 Monate. Genehmigungspflichten: In angespannten Wohnmärkten ist eine behördliche Genehmigung für die Umwandlung notwendig (§ 250 BauGB). Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung: Rechtliche Grundlage für die Umwandlung; notwendig für die Eintragung ins Grundbuch. Städtebauliche Einschränkungen: In Milieuschutzgebieten gelten besondere Vorschriften, die Umwandlungen einschränken oder verbieten können (§ 172 BauGB). Informationspflichten des Vermieters: Mieter müssen über das Vorkaufsrecht und die Bedingungen rechtzeitig und schriftlich informiert werden. Beratung empfohlen: Rechtliche Beratung hilft, Rechte als Mieter oder Pflichten als Vermieter zu verstehen und umzusetzen. Praktische Tipps: Mieter sollten Kündigungen prüfen, Fristen einhalten und Vorkaufsrechte nur bei gesicherter Finanzierung wahrnehmen. Relevante Gesetze: WEG, BGB und BauGB regeln die Umwandlung rechtlich umfassend. Umwandlung in Eig


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