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Rechtsanwälte Kotz GbR

Pferdeeinstellvertrag – Fürsorge- und Obhutspflichten – Haftung

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Ein tragisches Schicksal ereilte ein Pferd in Hessen, das sich einen Nageltritt zuzog und später eingeschläfert werden musste. Die Besitzerin des Tieres klagte daraufhin gegen den Reitverein, doch das Oberlandesgericht Frankfurt wies ihre Forderung nach Erstattung der Behandlungskosten ab. Der Grund: Die Frau konnte nicht beweisen, dass sich das Pferd die Verletzung tatsächlich auf dem Gelände des Vereins zugezogen hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 26 U 24/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt Datum: 12.11.2024 Aktenzeichen: 26 U 24/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Ehemalige Eigentümerin des Pferdes X. Ihre wesentlichen Argumente waren, dass die Beklagte für die Verletzung des Pferdes verantwortlich sei, da sich der Hufnagel nur in der Box befunden haben konnte, wofür die Beklagte haftet. Beklagte: Eingetragener Reit- und Fahrverein. Sie argumentierte, dass die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr nicht vorliegen, da nicht eindeutig sei, dass die Schadensursache in ihrem Verantwortungsbereich lag. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin forderte von der Beklagten Ersatz für Heilbehandlungskosten eines Pferdes namens X, das in der Obhut der Beklagten verletzt wurde. Das Pferd trat in einen Hufnagel, musste operativ versorgt werden und verstarb infolge der Komplikationen nach dem Eingriff. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Beklagte eine Obhutsverletzung begangen hat, indem sie nicht sicherstellte, dass das Pferd durch eine Gefahr in ihrem Bereich verletzt wurde, oder ob die Klägerin die Beweislast für die Herkunft der Verletzung trägt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Versäumnisurteil vom 11.04.2024 wurde aufgehobe


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