Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Datum: 18.11.2024
Aktenzeichen: 19 W 49/24 (Wx)
Verfahrensart: Grundbuchbeschwerdeverfahren
Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Beteiligte zu 1 und 2: Erbengemeinschaft nach W. M., Vorerben des Grundbesitzes, die die Löschung eines Nacherbenvermerks beantragen. Sie argumentieren, dass der Käufer den Besitz lastenfrei gemäß gutgläubigem Erwerb ohne Einschränkungen erworben habe.
Beteiligter zu 3: Käufer des Grundbesitzes, der den Besitz ‚gutgläubig lastenfrei‘ erworben haben soll.
Beteiligte zu 4 bis 7: Benannte Nacherben in der Grundbucheintragung, die der Löschung des Nacherbenvermerks zugestimmt haben.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Beteiligten zu 1 und 2, als Vorerben einer Erbengemeinschaft, hatten den Grundbesitz an den Beteiligten zu 3 verkauft. Ein im Grundbuch eingetragener Nacherbenvermerk listet jedoch unvollständig die Nacherben auf, was das Grundbuchamt bemängelt. Der Notar beantragte die Löschung des Nacherbenvermerks, was das Grundbuchamt aufgrund zusätzlicher potenzieller Erben verweigerte.
Kern des Rechtsstreits: Ob der im Grundbuch eingetragene, möglicherweise unvollständige, Nacherbenvermerk gelöscht werden k[…]