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Rechtsanwälte Kotz GbR

Grober Behandlungsfehler – Kausalzusammenhang Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden

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Ein tragischer Fall beschäftigt das Oberlandesgericht Köln: Ein Patient stirbt nach einer Gallenblasen-OP an den Folgen einer Covid-19-Infektion. Die Hinterbliebenen sahen die Schuld beim Krankenhaus und klagten auf Schadensersatz, doch das Gericht wies die Klage ab – die Ärzte haben nach Ansicht des Gerichts korrekt gehandelt. Eine schwere Corona-Erkrankung versiegelte das Schicksal des Mannes, die Operation war jedoch unumgänglich. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 2/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Köln Datum: 06.11.2024 Aktenzeichen: 5 U 2/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren in einem Arzthaftungsprozess Rechtsbereiche: Zivilrecht, Arzthaftungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Angehörige des verstorbenen Patienten (namentlich nicht angegebene Hinterbliebene): Sie fordern Entschädigung und machen Behandlungsfehler geltend, einschließlich grober Versäumnisse während der Operation und mangelnder Hygiene im Krankenhaus, was zur Corona-Infektion des Patienten beigetragen haben soll. Beklagte: Krankenhaus, in dem der Patient behandelt wurde: Sie streitet jegliche Behandlungsfehler ab und argumentiert, dass die Behandlung des Patienten standardsgemäß erfolgte und er sich bereits vor der Aufnahme mit dem Coronavirus infiziert hatte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Vater der Kläger wurde wegen Oberbauchbeschwerden im Krankenhaus der Beklagten behandelt und später positiv auf COVID-19 getestet. Nach einer Operation verschlechterte sich sein Zustand, was schließlich zu seinem Tod führte. Die Kläger machen Fehler in der medizinischen Behandlung und Hygienevorwürfe geltend. Kern des Rechtsstreits: Die Kernfrage ist, ob die Behandlung durch die Beklagten fehlerhaft war und ob dies zum Tod des Patienten führte. Es besteht Un


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