Ein Wohnmobilfahrer aus dem Landkreis Miltenberg, der im Sommer 2023 gleich zweimal unter Cannabiseinfluss auffällig wurde, hat seinen Führerschein verloren. Das Verwaltungsgericht Würzburg bestätigte den Entzug der Fahrerlaubnis, da der Mann nach eigenen Angaben täglich Cannabis konsumierte, um Schmerzen zu lindern und besser schlafen zu können. Obwohl die Cannabis-Gesetze seit April 2024 gelockert wurden, musste das Gericht aufgrund der alten Rechtslage entscheiden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 24.1246 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 31.10.2024 Aktenzeichen: 11 ZB 24.1246 Verfahrensart: Antrag auf Zulassung der Berufung Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger ist eine Privatperson, deren Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er argumentiert, dass die beobachteten drogentypischen Ausfallerscheinungen und der Cannabiskonsum nicht zu einer Fahrungeeignetheit führen sollten, und verweist auf ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit von Cannabis zur Schmerzbewältigung. Außerdem führt er Datenschutzbedenken und Verfahrensfehler an. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte Einwände gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis, da ihm nachgewiesen wurde, regelmäßig Cannabis zu konsumieren. Bei einem Vorfall am 12. Juni 2023 wurden geringe Mengen THC in seinem Blut festgestellt, und er gab zu, Marihuana zur Schmerztherapie zu nutzen. Ein anfängliches Strafverfahren wurde eingestellt, die Fahrerlaubnis dennoch wegen regelmäßigen Cannabiskonsums entzogen. Der Kläger wehrte sich gegen diesen Entzug und die Datenweitergabe durch die Polizei. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums rechtmäßig ist, besonders da neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten sin
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landesarbeitsgericht Hamm Az.: 11 Sa 1524/00 Verkündet am: 24.07.2001 Vorinstanz: ArbG Siegen – Az.: 2 Ca 284/00 In dem Rechtsstreit hat die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 24.07.2001 f ü r Recht erkannt Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.08.2000 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts […]