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Erstattung von Tierarztkosten bei Fundtieren

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Eine Frau findet eine Perserkatze und bringt sie zum Tierarzt – doch wer zahlt die Rechnung? Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied nun, dass die Fundbehörde nicht für die Kosten aufkommen muss, da die Finderin die Behörde nicht rechtzeitig informiert hatte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grauzonen bei der Versorgung von Fundtieren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 LA 11/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
  • Datum: 12.11.2024
  • Aktenzeichen: 4 LA 11/22
  • Verfahrensart: Zulassungsverfahren zur Berufung
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fundrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Klägerin forderte die Erstattung von Tierarztkosten für eine gefundene Perserkatze. Sie argumentierte, dass die tierärztliche Behandlung unaufschiebbar war und sie ihrer Anzeigepflicht durch Übergabe der Katze an die Tierärztin nachgekommen sei.
  • Beklagte Partei (Fundbehörde): Die Beklagte wurde von der Klägerin erst verspätet über den Fund informiert. Sie lehnte die Kostenübernahme ab, da die Anzeigepflicht nicht rechtzeitig erfüllt wurde.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin fand eine Perserkatze und ließ sie tierärztlich behandeln, ohne die Fundbehörde rechtzeitig zu informieren. Später verlangte die Klägerin die Erstattung der Tierarztkosten von der Fundbehörde.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Klägerin ihrer Anzeigepflicht ordnungsgemäß nachkam und ob dies einen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten begründet.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. Die Klägerin trug die Kosten des Zulassungsverfahrens.
  • Begründung: Die Klägerin erfüllte nicht die Anzeigepflicht gemäß § 965 BGB, da die Fundbehörde nicht rechtzeitig über den Fund informiert wurde. Die Weitergabe der Katze an die Tierärztin erfüllte nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anzeige.
  • Folgen: Die Klägerin musste die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist rechtskräftig, und weitere Rechtsmittel sind nicht möglich. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die rechtzeitige Anzeige eines Fundes gegenüber der zuständigen Behörde entscheidend für die Erstattungspflichten ist.

Rechtliche Hürden und Unterstützung: Tierarztkosten für Fundtiere erstatten

Fundtiere stehen oft vor der Herausforderung medizinischer Versorgung, deren Kosten schnell existenzbedrohend sein können. Wenn Halter oder Finder eines verwaisten Tieres mit unerwarteten veterinärmedizinischen Ausgaben konfrontiert werden, stellt sich die Frage nach möglichen Unterstützungsangeboten und rechtlichen Ansprüchen. Die Hilfe für Fundtiere ist ein wichtiger Aspekt des Tierschutzes und berührt komplexe juristische Fragen der Kostenübernahme. Verschiedene Tierschutzorganisationen, lokale Behörden und spezielle Tierschutzfonds bieten Unterstützung bei der Erstattung von Tierarztkosten, um eine medizinische Versorgung sicherzustellen und das Wohl des gefundenen Tieres zu gewährleisten. Der nun folgende Fall verdeutlicht die rechtlichen und praktischen Herausforderungen bei der Erstattung von Tierarztkosten für Fundtiere….


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