Vorsicht bei Störung von Telekommunikationsanlagen! Nach § 317 StGB drohen erhebliche Strafen. Informieren Sie sich jetzt in diesem Ratgeber umfassend über die Rechtslage bei Störungen von Telefon und Internet. Erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen, wer haftet und wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten. Schützen Sie sich vor hohen Strafen und handeln Sie korrekt. Symbolfoto: Ideogram gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Was ist strafbar? Beschädigung, Zerstörung oder Störung von öffentlichen Telekommunikationsanlagen (z.B. Telefon, Internet, Mobilfunk) ist nach § 317 StGB strafbar. Dies umfasst z.B. das Durchtrennen von Kabeln, Beschädigen von Masten oder Stören des Betriebs. Vorsätzlich begangen droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Auch fahrlässiges Handeln ist strafbar (z.B. bei Bauarbeiten). Welche Strafen drohen? Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bei Vorsatz. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bei Fahrlässigkeit. Zusätzlich können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden (z.B. Reparaturkosten, entgangener Gewinn). Was tun bei Störung? Störung unverzüglich dem Anbieter melden. Beweise sichern (Screenshots, Fotos, Protokolle). Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de OLG Hamm, Az.: 1 RBs 170/16, Beschluss vom 29.12.2016 Leitsätze: Es ist obergerichtlich hinreichend geklärt, dass sowohl das Einschalten als auch das Ausschalten eines Mobiltelefones als Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO anzusehen sind. Auch bei dem Antippen des Home-Buttons des in der Hand gehaltenen Mobiltelefons, um […]