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Verkehrsunfall zwischen rechts Einbiegenden und rechts kommenden Vorfahrtsberechtigten

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An einer unbeschilderten Einmündung in Saarbrücken kam es zum Crash, als ein Fahrer die Vorfahrt missachtete und mit einem entgegenkommenden Transporter kollidierte. Obwohl der Transporterfahrer zum Zeitpunkt des Unfalls auf der linken Fahrbahnseite fuhr, sah das Oberlandesgericht Saarbrücken die Schuld eindeutig beim einbiegenden Fahrer und verurteilte ihn zur Zahlung des vollen Schadens in Höhe von 5.351,97 Euro.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
Datum: 13.12.2024
Aktenzeichen: 3 U 23/24
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Der Kläger ist der Fahrer eines Transporters VW T4, der in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Er fordert Schadenersatz für die Unfallkosten und Anwaltsgebühren.
Beklagte: Der Zweitbeklagte ist der Fahrer eines Fahrzeugs, das bei der Erstbeklagten, einer Haftpflichtversicherung, versichert ist. Beide Beklagten werden als Gesamtschuldner für den Unfall haften gemacht.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz vom Zweitbeklagten und dessen Haftpflichtversicherung für einen Verkehrsunfall, der sich ereignete, als der Zweitbeklagte in eine Straße einbog und die Vorfahrt des Klägers missachtete. Der Kläger fuhr zum Zeitpunkt des Unfalls an einem parkenden Fahrzeug vorbei und nutzte die linke Fahrbahnhälfte.
Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage des Rechtsstreits war die Haftungsverteilung in Bezug auf den Unfall. Das Landgericht hatte zuvor eine Mithaftung des Klägers von 25% festgestellt, diese Entscheidung wurde jedoch angefochten.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Berufung des Klägers hatte Erfolg. Die Beklagten wu[…]


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