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Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

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In einem überraschenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass Behörden nicht einfach das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern verbieten dürfen. Ein Mann hatte sich erfolgreich gegen ein solches Verbot gewehrt, nachdem ihm vorgeworfen wurde, ungeeignet zum Führen solcher Fahrzeuge zu sein. Das Gericht kritisierte die mangelnde Rechtsgrundlage für derartige Verbote und hob die Entscheidung der Vorinstanz auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 B 175/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
  • Datum: 05.12.2024
  • Aktenzeichen: 16 B 175/23
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragsteller: Eine Person, die gegen die Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen protestiert. Der Antragsteller argumentierte, dass die entsprechende Verfügung unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich sei.
  • Antragsgegnerin: Die zuständige Verwaltungsbehörde, die dem Antragsteller das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und die Mofa-Prüfbescheinigung untersagte. Die Antragsgegnerin erließ die Ordnungsverfügung, welche Gegenstand des Rechtsstreits ist.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller legte Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein, der ihm das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagte und ihn aufforderte, die Mofa-Prüfbescheinigung abzugeben. Der Antragsteller beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen diese Verfügung.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und die Abgabe der Mofa-Prüfbescheinigung auf einer rechtlich ausreichenden Grundlage beruhen, um die Fortbewegungsfreiheit des Antragstellers einzuschränken.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Aufschiebende Wirkung der Klage wurde wiederhergestellt; der Antragsteller bekam vorläufig seine Mofa-Prüfbescheinigung zurück. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wurde geändert.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Verfügung, die dem Antragsteller das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagte, rechtswidrig war. Die Rechtsgrundlage (§ 3 FeV) sei nicht hinreichend bestimmt und verhältnismäßig. Der Beschluss stützt sich auf die fehlende Klarheit in Bezug auf die Eignungszweifel der Führung von weniger gefährlichen Fahrzeugen. Außerdem berücksichtigte das Gericht die Grundrechtsrelevante Bedeutung der Verfügung und die geringere Gefährlichkeit der Fahrzeuge im Vergleich zu Kraftfahrzeugen.
  • Folgen: Der Antragsteller darf vorläufig weiterhin Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge führen und behält seine Mofa-Prüfbescheinigung. Die Antragsgegnerin muss die Kosten des Verfahrens tragen. Der Beschluss ist unanfechtbar, was bedeutet, dass keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können.

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