Ein Seminarleiter in Düsseldorf hat seine Lizenz verloren, weil er Aufbauseminare für Verkehrssünder drastisch verkürzt hat – trotz Teilnahmebescheinigungen. Das Verwaltungsgericht sah darin eine grobe Pflichtverletzung und bestätigte den sofortigen Widerruf der Seminarerlaubnis zum Schutz der Verkehrssicherheit. Der Seminarleiter hatte die Sitzungen um bis zu 90 Minuten gekürzt und damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer erheblich unterschritten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 L 2440/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Datum: 26.11.2024
- Aktenzeichen: 6 L 2440/24
- Verfahrensart: Eilverfahren im Verwaltungsrecht (Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO)
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Fahrlehrer, der die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Widerruf seiner Seminarerlaubnis und die Gebührenfestsetzung beantragt. Er argumentiert, dass die Sofortige Vollziehung seiner Seminarerlaubnis nach dem Widerruf der Erlaubnis nicht gerechtfertigt sei und er weiterhin als Seminarleiter tätig sein sollte.
- Antragsgegnerin: Behörde, die die Seminarerlaubnis des Antragstellers widerrufen hat. Sie begründet den Widerruf mit mangelnder Zuverlässigkeit des Antragstellers aufgrund wiederholter grober Pflichtverletzungen als Seminarleiter.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Antragsteller hatte gegen eine Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin geklagt, mit der ihm die Seminarerlaubnis entzogen wurde. Die Behörde stützt ihren Widerruf auf grobe Pflichtverletzungen des Antragstellers, der Seminare verkürzte und trotzdem Teilnahmebescheinigungen ausstellte.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung und damit der Widerruf der Seminarerlaubnis des Antragstellers gerechtfertigt ist. Dies umfasste eine Bewertung des öffentlichen Interesses an der Verkehrssicherheit gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers, weiterhin als Seminarleiter tätig zu sein.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Eilantrag des Antragstellers wurde abgelehnt. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Widerrufen der Seminarerlaubnis wurde nicht angeordnet.
- Begründung: Die formelle Begründung der Dringlichkeit durch die Antragsgegnerin war ausreichend. Zudem überwiegt das öffentliche Interesse am sofortigen Widerruf der Seminarerlaubnis, da der Antragsteller als unzuverlässig gilt. Die grobe Pflichtverletzung, die in verkürzten Sitzungen der Aufbauseminare bestand, rechtfertigt den Widerruf.
- Folgen: Der Antragsteller muss die Verfahrenskosten tragen und darf die Seminarerlaubnis nicht mehr ausüben, bis ein neuer Antrag bewertet werden könnte. Das Urteil betont die Wichtigkeit der Verkehrssicherheit und die Berechtigung von Maßnahmen gegen unzuverlässige Seminarleiter.
Fahrerlaubnis auf Probe: Bedeutung und Herausforderungen von Aufbauseminaren
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