Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatzansprüche aus Heimvertrag wegen Sturzereignis

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Lübecker Pflegeheim muss 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil eine 97-jährige Bewohnerin innerhalb kürzester Zeit mehrfach stürzte und sich verletzte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die notwendigen Sicherungsmaßnahmen trotz bekannter Sturzgefahr nicht konsequent umgesetzt wurden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die schwierige Balance zwischen dem Schutzbedürfnis von Heimbewohnern und ihrem Recht auf Selbstbestimmung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 208/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Lübeck Datum: 05.12.2024 Aktenzeichen: 10 O 208/23 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schadensersatzansprüchen aus einem Heimvertrag Rechtsbereiche: Zivilrecht, Vertragsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Erbe der verstorbenen Mutter, der Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte aufgrund von Pflichtverletzungen in der Pflege der Erblasserin geltend macht. Der Kläger argumentiert, dass die Pflegeeinrichtung ihrer Verpflichtung, Sturzprophylaxe zu betreiben, nicht nachgekommen sei, was zu mehreren Stürzen, Schmerzen, Verletzungen und letztlich zum Tod der Erblasserin geführt habe. Er fordert Schmerzensgeld sowie Ersatz für Medikamentenkosten. Beklagte: Betreiberin der Pflegeeinrichtung, die die Vorwürfe des Klägers abstreitet. Sie argumentiert, dass regelmäßig Kontrollgänge durchgeführt und der Erblasserin alle erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt worden seien. Sie sieht keine Pflichtverletzung und beantragt die Abweisung der Klage. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger machte als Erbe Schmerzensgeldansprüche geltend, da seine Mutter wäh


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv