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Notarielles Nachlassverzeichnis – Anspruch Pflichtteilsberechtigter auf Unterlageneinsicht

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Ein Münchner Gericht entschied über die Rechte eines Pflichtteilsberechtigten bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Im Zentrum des Streits stand die Frage, ob der Berechtigte der Erstellung des Verzeichnisses beiwohnen darf und in welchem Umfang der Notar Nachforschungen anstellen muss. Das Oberlandesgericht München wies die Beschwerde des Klägers letztlich ab und stärkte damit die Position der Erbin.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht München
Datum: 03.12.2024
Aktenzeichen: 33 W 1034/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Antragsteller: Die Person, die die Erbin im Wege der Zwangsvollstreckung auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses in Anspruch nimmt. Er argumentiert, dass sein Zuziehungsrecht bei der Erstellung des Verzeichnisses verletzt wurde und dass das vorgelegte Verzeichnis unvollständig und ungeordnet sei.
Erbin: Die Person, die zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verurteilt wurde und gegen die ein Zwangsgeld verhängt wurde. Sie legte jedoch ein Verzeichnis und Nachträge vor, die dem Landgericht ausreichend erschienen.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Antragsteller verlangte von der Erbin die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Das Landgericht verhängte ein Zwangsgeld gegen die Erbin, welches jedoch später wieder aufgehoben wurde, da das Verzeichnis vorgelegt wurde. Der Antragsteller sah sein Zuziehungsrecht verletzt und legte daraufhin eine sofortige Beschwerde ein, um das Zwangsgeld aufrechtzuerhalten.
Kern des Rechtsstreits: Der Streit fokussiert sich darauf, ob das Zuziehungsrecht des Antragstellers bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses verletzt wu[…]


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