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Fahrerlaubnisentziehung – Nichtvorlage ärztlichen Gutachtens – psychische Erkrankung

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Eine Frau in Bremen verliert ihren Führerschein, nachdem sie sich geweigert hat, ein ärztliches Gutachten zu ihrer psychischen Gesundheit vorzulegen. Die Behörden hatten Zweifel an ihrer Fahreignung, nachdem die Polizei wegen mehrerer Vorfälle im Zusammenhang mit psychischen Auffälligkeiten eingreifen musste. Das Verwaltungsgericht Bremen bestätigte die Entscheidung und betonte die Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 V 1636/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgericht Bremen Datum: 26.11.2024 Aktenzeichen: 5 V 1636/24 Verfahrensart: Eilverfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Die Person, deren Fahrerlaubnis entzogen wurde. Sie argumentiert, dass keine Schizophrenie diagnostiziert wurde, dass sie keine Suizidabsichten hatte und dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis gibt. Sie hat kein angefordertes ärztliches Gutachten vorgelegt. Antragsgegnerin: Die Fahrerlaubnisbehörde. Sie hat die Fahrerlaubnis aufgrund psychischer Auffälligkeiten und der Nichtvorlage eines geforderten ärztlichen Gutachtens entzogen. Sie verweist auf Berichte über die psychischen Zustände der Antragstellerin und die damit verbundene Gefährdung des Straßenverkehrs. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstellerin hat im Rahmen eines Eilverfahrens beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis wiederherzustellen. Die Fahrerlaubnis wurde von der Behörde entzogen, weil psychische Auffälligkeiten festgestellt wurden und ein ärztliches Gutachten über die Fahreignung nicht vorgelegt wurde. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die


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