Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Entziehungsklage nach § 17 WEG – Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

Wegen unerträglichen Gestanks und jahrelanger Pflichtverletzungen verlor eine Eigentümerin in Lörrach ihre Wohnung. Das Amtsgericht entzog der Frau das Eigentum, nachdem Nachbarn über massive Geruchsbelästigungen, undichte Leitungen und unzumutbare Zustände klagten. Der Fall zeigt die drastischen Konsequenzen, die ein Fehlverhalten im Wohnungseigentumsrecht haben kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 C 855/23 WEG | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Lörrach Datum: 16.12.2024 Aktenzeichen: 3 C 855/23 WEG Verfahrensart: Klage auf Entziehung von Wohnungseigentum Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Wohnungseigentümergemeinschaft, zu der die Beklagte gehört. Sie strebt die Entziehung des Wohnungseigentums der Beklagten an, da diese gegen die Gemeinschaftspflichten, insbesondere durch Geruchsbelästigung und Verweigerung des Zutritts für Messung und Reparaturen, verstoßen hat. Beklagte: Die Sondereigentümerin der Wohnung Nr. 4 in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie behauptet, prozessunfähig zu sein, und argumentiert, dass der Entzug ihres Eigentums unzumutbar ist, da sie es aus eigener Arbeitsleistung erworben hat. Um was ging es? Sachverhalt: Die Beklagte hat über einen längeren Zeitraum ihre Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft verletzt, indem sie antibetreuungswidrig handelte, insbesondere durch starke Geruchsbelästigung von Müll und verweigerte Zutritte für technische Ablesungen. Dies führte zur Kündigung eines Mietverhältnisses in einer darüber liegenden Wohnung. Die Gemeinschaft beschloss daraufhin ein gerichtliches Verfahren zur Entziehung des Wohnungseigentums der Beklagten. Kern des Rechtsstreits: Kann der Kläger aufgrund anhaltender Pflichtverletzungen durch di


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv