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Einstweiliger Rechtschutz gegen Fahrtenbuchauflage

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Tempo-Sünder in Aachen muss 15 Monate lang Fahrtenbuch führen! Weil er nach einem massiven Geschwindigkeitsverstoß den Fahrer nicht nennen konnte – oder wollte –, verdonnerte ihn das Verwaltungsgericht zu dieser Maßnahme. Der Raser hatte innerorts mit 96 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 46 km/h überschritten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 L 947/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgericht Aachen Datum: 29.11.2024 Aktenzeichen: 10 L 947/24 Verfahrensart: Eilverfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Fahrzeughalter, der gegen eine Fahrtenbuchauflage vorgeht. Er argumentiert im Wesentlichen, dass die Ermittlung des Fahrzeugführers nicht möglich war und dass die Auflage unverhältnismäßig ist. Antragsgegner: Die zuständige Behörde, die die Fahrtenbuchauflage verfügt hat. Sie begründet die Maßnahme mit der fehlenden Feststellung des Fahrzeugführers bei einem erheblichen Verkehrsverstoß und sieht die Auflage als präventive Maßnahme zur Verkehrssicherheit. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller war Fahrzeughalter eines Fahrzeugs, mit dem ein erheblicher Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde. Da der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte, verhängte die Behörde eine Fahrtenbuchauflage. Kern des Rechtsstreits: Der Antragsteller strebt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Fahrtenbuchauflage an. Es wird bestritten, ob die Voraussetzungen für die Anordnung der Fahrtenbuchauflage rechtmäßig erfüllt sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antrag wurde abgelehnt. Die aufschiebende Wirkung der Klage wurde nich


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